Beglaubigungen
| ... von Urkunden |
In diesen und in ähnlichen
Fällen kommen Sie zu uns. |
| Wir können
Ihnen Ihre Kopien beglaubigen! Hinweis: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden, diese Urkunden bitte beim zuständigen Standesamt anfordern ! In eigener Sache: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beglaubigung nicht vornehmen können, wenn sie einen berechtigten Grund sehen, dass der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes nicht erkennbar ist. Dies kann vor allem dann auftreten, wenn das Schriftstück aus mehreren Seiten besteht. Bitte prüfen Sie Ihr Dokument daher sorgfältig auf Vollständigkeit. |
| Gebühr: 5,00 EUR |
| ... von Unterschriften |
| Beim Umzug die Arbeitspapiere
verloren? Der ehemaligen Arbeitgeber ist nicht mehr existent bzw. der
Nachfolgebetrieb hat keine Unterlagen mehr? Aber es gibt noch ehemalige
Arbeitskollegen? |
|
Hinweis: |
| Gebühr: 5,00 EUR |