| Für die Anmeldung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigniederlassung
melden Sie sich bitte im Gewerbe- und Gaststättenreferat. Das Gewerbe sollte rechtzeitig, spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit, angemeldet werden.
Damit Ihre Gewerbeanzeige unverzüglich bearbeitet
werden kann, benötigen wir bei der Eröffnung des Geschäftes
folgende Unterlagen:
- Einzelperson
Personalausweis
- GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
Personalausweis
Hinweis: die Gewerbeanmeldung muss von jedem Gesellschafter erfolgen und von jedem Gesellschafter auf der Gewerbeanzeige gegengezeichnet werden.
- OHG, KG
Handelsregisterauszug der Personengesellschaft
- e.K. (eingetragener Kaufmann)
Handelsregisterauszug
- GmbH i.G. (in Gründung)
notarieller Vertrag, Anzeige muss von allen Gesellschaftern vorgenommen
werden
Personalausweis
- GmbH
Handelsregisterauszug, persönliche Angabe der geschäftsführenden Person oder Personen
- GmbH & Co KG
Handelsregister der juristischen Person (GmbH) und der Personengesellschaft
(KG)
- AG (Aktiengesellschaft)
Handelsregisterauszug
- Ltd. (Limited)
Wird eine Ltd. in Deutschland tätig, ist zwingend eine Zweigniederlassung zum Deutschen Handelsregister anzumelden. Dies gilt auch, wenn die Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig ist und damit praktisch ihre Hauptniederlassung im Inland hat.
Alle Urkunden und Bescheinigungen müssen von einem öffentlich bestellen und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt sein.
Nötig ist:
Beglaubigte Abschrift des Gesellschaftervertrages und Liste der Gesellschafter bzw. Registereintragung.
Bei Haupt- und Zweigniederlassungen: Eintrag im Handelsregister (Handelsregisterauszug)
- e.V. (eingetragener Verein)
Vereinsregisterauszug
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