Die Lohnsteuerkarte

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Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte? Dann kommen Sie zu uns. Von der Beantragung bis zur Änderung oder der Ausstellung einer Zweitkarte sind Sie im Bürgerbüro genau richtig.

Beantragung:

Sie können Ihre Lohnsteuerkarte persönlich im Bürgerbüro beantragen.

Sie benötigen folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
oder
Sie beantragen Ihre Lohnsteuerkarte schriftlich mit dem beigefügten Formular

Formular (hier aufrufen)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Das Bürgerbüro stellt Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn sie am 20. September des Vorjahres in Meerane mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Für den Fall, dass Sie im Ausland gelebt und gearbeitet haben und nach dem 20. September wieder in die Bundesrepublik zurückgekehrt sind, beantragen Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte in der Gemeinde, in welcher Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Ihrer Rückkehr zuerst angemeldet haben.

Ausländische Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte bei folgenden Gegebenheiten:

  • sie leben bereits über 6 Monate in der Bundesrepublik Deutschland
  • die Aufenthaltserlaubnis gilt für einen größeren Zeitrahmen.

Bitte beachten: Wird Ihnen eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, welche Sie nicht benötigen, so senden Sie diese bitte an die Behörde zurück, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Und noch ein Hinweis: Prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben auf Ihrer Lohnsteuerkarte, bevor Sie diese Ihrem Arbeitgeber aushändigen.

Insbesondere: Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge

Gebühr: keine

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Kurze Erläuterung zu den Steuerklassen

Steuerklasse I

Sie gilt für Arbeitnehmer:

  • die ledig oder geschieden sind
  • verheiratet sind
  • deren Ehegatte aber im Ausland lebt
  • dauernd getrennt leben
  • verwitwet sind

Steuerklasse II

Sie erfüllen die Bedingungen der Steuerklasse 1 und haben mindestens 1 Kind, dann erhalten Sie die Lohnsteuerklasse II.

Steuerklasse III

Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmer wenn:

  • beide Ehegatten in der Bundesrepublik wohnen
  • sie nicht dauernd getrennt leben
  • der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht
  • er Arbeitslohn bezieht und die Steuerklasse V eingetragen ist

Steuerklasse IV

Verheiratete Ehegatten werden in dieser Steuerklasse eingestuft, wenn:

  • beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen
  • beide Ehegatten im Inland wohnen
  • beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse V

Sie trifft für einen der Ehegatten an Stelle der Steuerklasse IV zu, wenn der andere Ehegatte in der Steuerklasse III eingestuft wird.

Steuerklasse VI

Sie erhalten von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn, dann wird diese Steuerklasse auf Ihrer zweiten bzw. jeder weiteren Lohnsteuerkarte eingetragen. Sie sollten diese Steuerkarte dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigsten Arbeitslohn erhalten.

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Änderungen auf der Lohnsteuerkarte aus familiären Gründen

Sie haben den Bund fürs Leben geschlossen, Nachwuchs hat sich eingestellt oder noch besser ... beides? Herzlichen Glückwunsch!
In all der Freude vergessen Sie bitte nicht, Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen.

Formular (hier aufrufen)

Dabei sollten Sie folgende Unterlagen nicht vergessen:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde

Die Änderung auf der Steuerkarte gilt ab dem Tag der Eheschließung bzw. der Geburt.

Gebühr: kostenfrei

Änderung der Lohnsteuerklasse aufgrund...

  • dauernd Getrenntlebens
  • Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

Wird im Laufe des Kalenderjahres eine Ehe geschieden oder aufgehoben oder führen die Ehegatten die dauernde Trennung herbei, kann eine Steuerklassenänderung, infolge des Stichtagsprinzips 01.01., im laufenden Kalenderjahr  nicht erfolgen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Steuerpflichtigen mit der Klassenwahl III/V, eine Umschreibung in die Steuerklasse IV/IV im laufenden Jahr vorzunehmen.

Zum Stichtag 01.01. kann ein Steuerklassenwechsel erfolgen. Dies ist schriftlich im Bürgerbüro zu beantragen.

Formular (hier aufrufen)

Die Änderung der Lohnsteuerklasse in die Steuerklasse I kann dann erfolgen.

Bitte nicht vergessen: Lohnsteuerkarte mitbringen!

Gebühr: /

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Wechsel der Steuerklassen
(für Ehepaare und Lebensgemeinschaften)

Sie und Ihr Ehepartner sind Arbeitnehmer: die Steuerklasse aus dem Vorjahr wird auf der Steuerkarte eingetragen

Änderungen sind möglich:

  • vor dem 01. Januar des Folgejahres
  • im laufenden Jahr nur einmal bis zum 30. November

mehrmalige Änderung ist möglich:

  • bei Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Formular (hier aufrufen)

Bitte beachten:
Den Antrag auf Änderung der Steuerklasse müssen beide Ehepartner unterzeichnen und zusammen mit beiden Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro vorlegen bzw. zusenden.

Hinweis für Lebenspartnerschaften
In einer Lebenspartnerschaft wird ein Kind geboren. Die Mutter kann ihre Lohnsteuerklasse II auf ihren Lebenspartner übertragen.

Gebühr: /

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Ersatzlohnsteuerkarten

Sie haben Ihre Lohnsteuerkarte verloren, oder diese ist unbrauchbar geworden oder zerstört?
Ersatz erhalten Sie bei der Behörde, welche Ihnen die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Sie benötigen hierzu: Personalausweis oder Reisepass
Hinweis:
Sind Sie erst nach Meerane zugezogen und Ihre Lohnsteuerkarte wurde noch an Ihrem alten Wohnort ausgestellt, müssen Sie sich an diese Gemeindebehörde wenden.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auf Wunsch hierbei.

Gebühr: 5,00 EUR

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Weitere Lohnsteuerkarten

Sie sind gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig?
In diesem Fall erhalten Sie weitere Lohnsteuerkarten – mit der Steuerklasse VI.

Formular (hier aufrufen)

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sie dem Arbeitgeber vorzulegen, von dem Sie den niedrigsten Arbeitslohn erhalten.

Gebühr: kostenfrei

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