| Änderungen | Ersatzkarten | Steuerklassen | Wechsel | weitere Karten |
| Allgemeine Informationen |
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Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte? Dann kommen
Sie zu uns. Von der Beantragung bis zur Änderung oder der Ausstellung
einer Zweitkarte sind Sie im Bürgerbüro genau richtig. Sie benötigen folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass |
| Formular (hier aufrufen) |
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Für den Fall, dass Sie im Ausland gelebt und gearbeitet haben und nach dem 20. September wieder in die Bundesrepublik zurückgekehrt sind, beantragen Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte in der Gemeinde, in welcher Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Ihrer Rückkehr zuerst angemeldet haben. Ausländische Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte bei folgenden Gegebenheiten:
Bitte beachten: Wird Ihnen eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, welche Sie nicht benötigen, so senden Sie diese bitte an die Behörde zurück, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Und noch ein Hinweis: Prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben auf Ihrer Lohnsteuerkarte, bevor Sie diese Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Insbesondere: Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge |
| Gebühr: keine |
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Sie haben den Bund fürs Leben geschlossen, Nachwuchs
hat sich eingestellt oder noch besser ... beides? Herzlichen Glückwunsch! |
| Formular (hier aufrufen) |
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Dabei sollten Sie folgende Unterlagen nicht vergessen:
Die Änderung auf der Steuerkarte gilt ab dem Tag der Eheschließung bzw. der Geburt. |
| Gebühr: kostenfrei |
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Änderung der Lohnsteuerklasse aufgrund...
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Wird im Laufe des Kalenderjahres eine Ehe geschieden oder aufgehoben oder führen die Ehegatten die dauernde Trennung herbei, kann eine Steuerklassenänderung, infolge des Stichtagsprinzips 01.01., im laufenden Kalenderjahr nicht erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei Steuerpflichtigen mit der Klassenwahl III/V, eine Umschreibung in die Steuerklasse IV/IV im laufenden Jahr vorzunehmen. Zum Stichtag 01.01. kann ein Steuerklassenwechsel erfolgen. Dies ist schriftlich im Bürgerbüro zu beantragen. |
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Die Änderung der Lohnsteuerklasse in die Steuerklasse I kann dann erfolgen. Bitte nicht vergessen: Lohnsteuerkarte mitbringen! |
| Gebühr: / |
| Wechsel
der Steuerklassen (für Ehepaare und Lebensgemeinschaften) |
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Sie und Ihr Ehepartner sind Arbeitnehmer: die Steuerklasse aus dem Vorjahr wird auf der Steuerkarte eingetragen Änderungen sind möglich:
mehrmalige Änderung ist möglich:
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Bitte beachten: Hinweis für Lebenspartnerschaften |
| Gebühr: / |
| Weitere Lohnsteuerkarten |
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Sie sind gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig? |
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Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sie dem Arbeitgeber vorzulegen, von dem Sie den niedrigsten Arbeitslohn erhalten. |
| Gebühr: kostenfrei |