| Beantragung eines neuen Personalausweises |
| Ist Ihr Personalausweis noch gültig? Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro. |
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Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen An Unterlagen sind nötig:
Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für
Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6
Jahren. |
| Gebühr: 8,00 EUR |
| Beantragung eines vorläufigen Personalausweises |
Ihr Ausweis ist abgelaufen, verloren gegangen
oder noch schlimmer, er wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen ganz
dringend ein neues Dokument, dann 2 Lichtbilder aus neuester Zeit (wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme) einpacken
und ins Bürgerbüro kommen. Dies bedeutet, dass Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen
müssen, daher werden auch 2
Lichtbilder benötigt. |
| Gebühr: 11,00 EUR |
| Beantragung eines e-Passes (Elektronischer Reisepass) |
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Sie benötigen einen Reisepass – hier ist Ihr Ansprechpartner das Bürgerbüro. |
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Gültigkeit: |
| Gebühr: 59,00 EUR Für Jugendliche unter 24 Jahre: 37,50 EUR |
| Express-Service: Sollten Sie aus dringenden Gründen einen e-Pass innerhalb von 3 Tagen benötigen – so geht's: - persönlich ins Bürgerbüro kommen - 1 Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Fotomustertafel (Einsichtnahme im Bürgerbüro) Dank moderner Technik und Datenautobahn ist es möglich, innerhalb von 72 Stunden (drei Arbeitstagen) durch die Bundesdruckerei einen Pass zu bekommen. Gültigkeit: |
Gebühr: 91,00 EUR und für Jugendliche unter 24 Jahren: 69,50 EUR |
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| Informationen über den ePass vom Bundesministerium des Innern www.epass.de |
| Beantragung eines Kinderreisepasses |
| Sie möchten mit Ihrem Kind in den Urlaub fahren
und benötigen einen Kinderreisepass? Oder Ihr Kind verreist mit der
Schule oder dem Verein? |
| Formular (hier aufrufen) |
| Das Kind und die sorgeberechtigten Elternteile müssen zur Beantragung selbst mit ins Bürgerbüro kommen. * Geburtsurkunde des Kindes
Es ist sowohl eine Verlängerung des Kinderreisepasses als auch die Aufnahme von Änderungen (z.B. wenn das Kinderfoto nicht mehr aktuell ist) möglich. Kommen Sie dazu bitte ins Bürgerbüro. Bitte beachten: In
eigener Sache: |
| Gebühr: 13,00 EUR, Verlängerung/Veränderungen 6,00 EUR |
| Führerscheinumtausch |
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Bei allen Angelegenheiten die Ausstellung, den Umtausch, die Ausstellung eines internationalen Führerscheins u. ä. betreffend wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestellen des Landratsamtes Zwickau. Die nächste Anlaufstelle ist für Bürger der Stadt Meerane die Bürgerservicestelle in Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2. Weiterhin ist der Kontakt möglich unter: Samstags ist der Bürgerservice in den verschiedenen Servicestellen des Landkreises im Wechsel geöffnet (zu erfragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerane – Tel. 03764 / 540. |
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| Gebühr auf Anfrage in der Führerscheinstelle des Landratsamtes |
| Melderegister - Auskunft |
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Einfache Auskunft |
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Auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft. Hierbei gilt:
Schriftliche Auskünfte erhalten Sie auch auf Anfrage per e-mail buergerbuero@meerane.de
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| Gebühr: Eigenauskunft
kostenfrei Auskunft für Dritte: mündlich 5,00 EUR, schriftlich 6,30 EUR pro Auskunft bei mehreren Anfragen: mündlich 3,10 EUR, schriftlich 5,20 EUR pro Auskunft |
| Erweiterte Auskunft |
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Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen. |
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Diese umfasst folgende weitere Daten:
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| Gebühr: 10,00 EUR bei mehreren Anfragen: 7,70 EUR pro Auskunft |