Einwohnermeldewesen

Anmeldungen Personalausweis Führerschein Aufenthalts-&Meldebescheinigung
Familienpass Führungszeugnis Wehrerfassung
Ummeldungen Reisepass Melderegister Auskunft
 
Anmeldung


Sie sind nach Meerane zugezogen? Herzlich willkommen!
Vergessen Sie bei allem Umzugsstress bitte nicht:
Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis / Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
Mietvertrag

 

Gebühr: kostenfrei

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Ummeldung

Sie haben innerhalb der Stadt Meerane Ihre Wohnung gewechselt?
Bitte melden Sie dies innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis / Reisepass
Mietvertrag

Eine Person aus der Familie kann, unter Vorlage der Ausweise, die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.

Gebühr: kostenfrei


Hinweis, b
itte überprüfen Sie:

  • Sind in der alten Wohnung alle Zählerstände abgelesen und notiert?
  • Ist die Post mit einem Nachsendeauftrag versehen?
  • Wurde das Telefon umgemeldet?
  • Wurde die Wohnung mit Übergabeprotokoll an den Vermieter übergeben?

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Wechsel der Hauptwohnung

Bisher waren Sie in Meerane nur mit einem Nebenwohnsitz angemeldet. Sie möchten nun diesen Nebenwohnsitz zu Ihrer Hauptwohnung wandeln.


Benötigte Unterlagen:

Personalausweis / Reisepass
Mietvertrag

Gebühr: kostenfrei

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Beantragung des ersten Personalausweises

Geburtstag, endlich 16 Jahre alt ......und .........der erste Personalausweis kann und muss ca. 3 Wochen vor dem Geburtstag beantragt werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Kinderausweis (wenn vorhanden)
  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 3,5cm x 4,5cm), wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme

Die Beantragung des ersten Personalausweises mit 16 Jahren ist der Regelfall. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Änderungen darauf sind nur möglich bei dem Wechsel der Wohnung oder des Wohnortes.

Und das Beste: Der erste Personalausweis ist kostenfrei.

Gebühr: kostenfrei

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Beantragung eines neuen Personalausweises

Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Sollte er bereits abgelaufen sein oder aber nur noch wenige Wochen seine Gültigkeit haben, dann nicht's wie ins Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie dabei: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen

An Unterlagen sind nötig:

  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 3,5cm x 4,5cm), wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde
    (falls bei der vorherigen Beantragung noch nicht vorgelegt)

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Gebühr: 8,00 EUR

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Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Ihr Ausweis ist abgelaufen, verloren gegangen oder noch schlimmer, er wurde Ihnen gestohlen und Sie benötigen ganz dringend ein neues Dokument, dann 2 Lichtbilder aus neuester Zeit (wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme) einpacken und ins Bürgerbüro kommen.
Wir stellen Ihnen sofort einen vorläufigen Personalausweis aus, die Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Dies bedeutet, dass Sie gleichzeitig  einen neuen Personalausweis beantragen müssen, daher werden auch 2 Lichtbilder benötigt.

Gebühr: 11,00 EUR

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Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Die Freude ist groß:  Noch kurzfristig ein wahres Urlaubsschnäppchen gebucht und los kann's gehen. Doch groß wird der Schreck, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Was nun - Urlaub adé !?
Keine Panik - ruhig durchatmen! Die Rettung heißt "Bürgerbüro".

Bitte beachten Sie: Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

An Unterlagen sind nötig:                   

  • 1 Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Fotomustertafel (Einsichtnahme im Bürgerbüro)
  • Personalausweis, alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde

Wir stellen Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass aus, welcher eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr besitzt.

Hinweis:
Fragen Sie uns, ob Sie für Ihr Urlaubsziel einen Reisepass benötigen. In vielen bekannten Reiseländern können Sie bereits mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

Gebühr: 26,00 EUR

 

Beantragung eines e-Passes (Elektronischer Reisepass)

Sie benötigen einen Reisepass – hier ist Ihr Ansprechpartner das Bürgerbüro.


An Unterlagen sind nötig:                   

  • 1 Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Fotomustertafel (Einsichtnahme im Bürgerbüro)
  • Personalausweis, alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde

Gültigkeit:
Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Hinweis:

Fragen Sie uns, ob Sie für Ihr Urlaubsziel einen Reisepass benötigen. In vielen bekannten Reiseländern können Sie bereits mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

Gebühr: 59,00 EUR      Für Jugendliche unter 24 Jahre: 37,50 EUR

Express-Service:
Sollten Sie aus dringenden Gründen einen e-Pass innerhalb von 3 Tagen benötigen – so geht's:
- persönlich ins Bürgerbüro kommen
- 1 Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Fotomustertafel (Einsichtnahme im Bürgerbüro)

Dank moderner Technik und Datenautobahn ist es möglich, innerhalb von 72 Stunden (drei Arbeitstagen) durch die Bundesdruckerei einen Pass zu bekommen.

Gültigkeit:
Der Reisepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, bei Jugendlichen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.

Gebühr: 91,00 EUR und für Jugendliche unter 24 Jahren: 69,50 EUR

 

Informationen über den ePass vom Bundesministerium des Innern www.epass.de

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Beantragung eines Kinderreisepasses

Sie möchten mit Ihrem Kind in den Urlaub fahren und benötigen einen Kinderreisepass? Oder Ihr Kind verreist mit der Schule oder dem Verein?
Allgemein gilt, dass der frühere Kinderausweis (grün) seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert wird. Seit 1. November 2007 werden die Kinder auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist im Vorfeld einiges zu beachten:

Formular (hier aufrufen)
 

Das Kind und die sorgeberechtigten Elternteile müssen zur Beantragung selbst mit ins Bürgerbüro kommen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:

* Geburtsurkunde des Kindes
* Passbild gemäß Anforderungen der neuen Fotomustertafel (Einsichtnahme im Bürgerbüro)
* evt. vorhandener Kinderausweis
* Ausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Eltern

Kann nur ein sorgeberechtigter Elternteil zur Beantragung erscheinen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Bei geschiedenen Eltern ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.

Oder:
der Antragsteller ist der Vormund, hier:

  • Ausweis oder Reisepass und Bestellungsurkunde  vorlegen. Der Antrag muss vom Sorgeberechtigten unterschrieben werden

Es ist sowohl eine Verlängerung des Kinderreisepasses als auch die Aufnahme von Änderungen (z.B. wenn das Kinderfoto nicht mehr aktuell ist) möglich. Kommen Sie dazu bitte ins Bürgerbüro.

Bitte beachten:
Für die Verlängerung ist ein Antrag notwendig, der von beiden Elternteilen (oder Sorgeberechtigten) unterschrieben werden muss.

In eigener Sache:
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Bearbeitung erfolgen kann, zumal der Kinderreisepass bei uns sofort ausgestellt wird.

Gebühr: 13,00 EUR, Verlängerung/Veränderungen 6,00 EUR

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Beantragung von Führungszeugnissen

Ein Führungszeugnis kann zu den unterschiedlichsten Anlässen benötigt werden, ob für

- private Zwecke
oder          
- zur Vorlage bei einer Behörde.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Beantragen können Sie das Führungszeugnis bei uns im Bürgerbüro. Die Mitarbeiter füllen den Antrag gleich in Ihrem Beisein aus.
Sie können das Führungszeugnis auch bei jeder anderen Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.

Was müssen Sie beachten: bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter ein Führungszeugnis beantragen.

Wer bekommt das Führungszeugnis?
Sie bekommen es persönlich vom Bundeszentralregister zugeschickt.

Gebühr: 13,00

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Wehrerfassung

Im vierteljährlichen Rhythmus werden alle männlichen Wehrpflichtigen erfasst und an das zuständige Kreiswehrersatzamt per Datenaustausch gemeldet. Alle männlichen Jugendlichen im Alter von 17 Jahren erhalten daher von uns einen Wehrerfassungsbogen zugeschickt.

Bitte prüfen Sie auf diesem Wehrerfassungsbogen genau die Angaben zu Ihrer Person. Sollten die Daten nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an uns. Jugendliche, welche im Laufe ihres 17. Lebensjahres keinen Erfassungsbogen erhalten, melden sich bitte im Bürgerbüro.

Kein Wehrerfassungsbogen erhalten - heißt nicht automatisch, dass Sie für die Wehrerfassung nicht gemeldet wurden.

Gebühr: /

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Führerscheinanträge

Sie möchten den Führerschein für Moped, Motorrad, PKW oder LKW erwerben?

Zuerst suchen Sie sich bitte eine Fahrschule Ihrer Wahl.

Dort erhalten Sie einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis. Diesen bitte ausfüllen und im Bürgerbüro die Daten bestätigen lassen.

Bitte nicht vergessen: Personalausweis oder Reisepaß und Führerscheinantrag

Hinweis:
Für den Erwerb des Führerscheins benötigen Sie noch den Erste-Hilfe-Lehrgang und eine Bescheinigung vom Sehtest.

Termine für die Lehrgänge zum Erste-Hilfe-Kurs erhalten Sie in der Geschäftsstelle des DRK in der Marienstraße 22 und die Bescheinigung für den Sehtest bei allen dafür zugelassenen Optikern.

 

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Führerscheinumtausch

Bei allen Angelegenheiten die Ausstellung, den Umtausch, die Ausstellung eines internationalen Führerscheins u. ä. betreffend wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestellen des Landratsamtes Zwickau.

Die nächste Anlaufstelle ist für Bürger der Stadt Meerane die Bürgerservicestelle in Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2.

Dort finden Sie Ansprechpartner zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr
Freitag 08.00 – 15.00 Uhr

Weiterhin ist der Kontakt möglich unter:
Telefon: 0375 / 4402-21900
Fax: 0375 / 4402-31920
E-Mail: buergerservice@landkreis-zwickau.de

Samstags ist der Bürgerservice in den verschiedenen Servicestellen des Landkreises im Wechsel geöffnet (zu erfragen beim Bürgerbüro der Stadt Meerane – Tel. 03764 / 540.


Gebühr auf Anfrage in der Führerscheinstelle des Landratsamtes

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Melderegister - Auskunft

Einfache Auskunft
Jeder Einwohner, der in Meerane gemeldet ist, hat das Recht, schriftlich oder mündlich
Auskunft über die Daten zu erhalten, welche über ihn im Melderegister gespeichert sind.

Auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft.

Hierbei gilt:
persönliche oder schriftliche Anfrage und Nachweis des berechtigten Interesses.
Folgende Auskünfte werden erteilt:

    • Vor- und Familienname 
    • Anschrift
    • Akademischer Grad

    Schriftliche Auskünfte erhalten Sie auch auf Anfrage per e-mail buergerbuero@meerane.de
    Bitte überweisen Sie hierzu im voraus die entsprechende Gebühr (eine oder mehrere Anfragen) auf das Konto der Stadtverwaltung Meerane:
    Sparkasse Chemnitz, BLZ 870 50000, Knt. 3633000517 unter Angabe des Verwendungszweckes wie folgt:
    " Name des Antragstellers + Auskunft Melderegister + Name der angefragten Person"

     

Gebühr: Eigenauskunft kostenfrei
Auskunft für Dritte:          mündlich 5,00 EUR, schriftlich 6,30 EUR pro Auskunft
bei mehreren Anfragen:   mündlich 3,10 EUR, schriftlich 5,20 EUR pro Auskunft

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Erweiterte Auskunft

Wird durch den Anfragenden ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

Diese umfasst folgende weitere Daten:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (hier nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
Gebühr: 10,00 EUR
bei mehreren Anfragen: 7,70 EUR pro Auskunft

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Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
(auch Lebens- oder Haushaltsbescheinigung)

Sind Sie in Meerane gemeldet? Dann stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus.
Bitte nicht vergessen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 6,10 EUR
Gebührenfrei: Meldebescheinigungen für Rentenzwecke*
*Haushalts- und Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes

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Familienpässe

Im Freistaat Sachsen können Familien mit drei und mehr Kindern, Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sowie Familien / Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad 50% und mehr) einen Familien-Pass beantragen.

Bitte beachten:
Die Kinder müssen in der gemeinsamen Wohnung der Eltern, oder der/des Alleinerziehenden leben und noch kindergeldberechtigt sein.

 

Was bringt der Familienpass?

Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenem Kind, verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen:

Sie erhalten bei den teilnehmenden Einrichtungen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) eine Ermäßigung auf den Eintrittspreis.

Bitte nicht vergessen: Familienpass mitnehmen

Wie kann der Familienpass beantragt werden?

Ein Elternteil, bzw. der Erziehungsberechtigte kann im Bürgerbüro einen Antrag stellen.

Bitte mitbringen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Nachweis der Kindergeldberechtigung für Kinder ab 18 Jahren

Bitte beachten: Der Familienpass muss jährlich neu beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Bei Vorlage aller Unterlagen wird der Familienpass sofort ausgestellt.

Gebühr: kostenfrei

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