Standesamt Meerane

 



 

 

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch zu diesem Entschluss, aber erst heißt es, vorher
einige Sachen zu erledigen. Der Eheschließung geht die „Anmeldung der Eheschließung“ voraus. Früher nannte sich dies „Aufgebot“ und wurde öffentlich ausgehängt. Dies ist nun nicht mehr notwendig. Bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie oder Ihre Verlobte/ Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, muss die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden wollen. Wenn Sie also beispielsweise in Meerane wohnen, Ihre Braut/ Ihr Bräutigam aber in Schmölln, dann kann die Eheschließung wahlweise beim Standesamt in Meerane oder in Schmölln angemeldet werden. Wenn Sie in Meerane heiraten möchten, obwohl keiner von Ihnen hier wohnt bzw. gemeldet ist, kann das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, uns ermächtigen, die Eheschließung in Meerane vorzunehmen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte verschiedene Unterlagen, anhand derer festgestellt werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen oder ob eventuell ein Eheverbot dem Heiratswunsch entgegensteht. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von jedem Einzelfall.

 

Das alles brauchen Sie für die Anmeldung der Eheschließung:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn es für beide Verlobten die erste Ehe ist, beide volljährig und deutsche Staatsangehörige sind: Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung (diese Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes), eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Auf jeden Fall sollten Sie sich vorab persönlich oder telefonisch erkundigen, wenn Sie oder Ihre Verlobte/ Ihr Verlobter, schon verheiratet war, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren ist oder wenn gemeinsame Kinder bzw. Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind.
Die Anmeldung der Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beantragt werden. In Ausnahmefällen können Sie mit einer entsprechenden Vollmacht/ Beitrittserklärung die notwendigen Formalitäten auch alleine mit uns besprechen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der vorherigen Terminvereinbarung. Eheschließungen werden nach Absprache montags bis samstags und im Winter auch in den Abendstunden durchgeführt.

Hier sehen Sie eine Auswahl der angebotenen Stammbücher


Die Qual der Namenswahl
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1355 BGB) sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen, den so genannten Ehenamen, führen.

Auswahlmöglichkeiten:
1. Sie können sowohl den Geburtsnamen Ihres Mannes als auch den Ihrer Frau als gemeinsamen Ehenamen wählen.
Beispiel: Herr Dirk Maier und Frau Eva Schulze wollen heiraten. Sie können den Ehenamen Schulze oder Maier auswählen.
Sollten Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, müssen Sie die Erklärung über die Bestimmung Ihres Ehenamens bei der Eheschließung abgeben.
2. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen durch eine Erklärung dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen.
Beispiel: Herr Dirk Maier und Frau Eva Schulze wollen heiraten. Ehename wird Maier. Frau Schulze kann dem Ehenamen ihren Geburtsnamen voranstellen (Schulze-Maier) oder anfügen (Maier-Schulze). Die gleiche Wahl hat Herr Maier, sollte „Schulze“ zum Ehename bestimmt werden (also Maier-Schulze oder Schulze-Maier).
Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
3. Können Sie sich nicht einigen und bestimmen keinen Ehenamen, so führen Sie Ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen nach der Eheschließung weiter.
Beispiel: Herr Dirk Maier und Frau Eva Schulze wollen heiraten und können sich nicht auf einen Ehenamen einigen. Sie heißen in diesem Fall auch nach der Eheschließung weiterhin Herr Dirk Maier und Frau Eva Schulze.
Die Bestimmung des Ehenamens können Sie jederzeit nachholen.
4. Seit neuesten kann auch ein Familienname aus einer Vorehe zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden.
Beispiel: Herr Dirk Meier und Eva Schulze geborene Müller wollen heiraten. Der Name Schulze stammt aus einer Vorehe. Gemeinsamer Ehename Schulze ist möglich.

zurück