|
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft melden Sie beim Wohnsitzstandesamt an. Bei der Beibringung der Unterlagen für die Anmeldung kann man sich grundsätzlich an die Unterlagen halten, die auch für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt werden. Der Einzelfall wird natürlich mit dem Standesbeamten besprochen. Die Verpartnerung kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.
Vor Eingehung einer Lebenspartnerschaft können die Beteiligten einen Lebenspartnerschaftsvertrag vor einem Notar errichten.
Die Verwaltungsgebühr lehnt sich ebenfalls an die Gebühren für eine Eheschließung an.
|