Standesamt Meerane

 



 

 


Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist,
spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Für die Anzeige sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- bei einem ledigen Verstorbenen, Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass

- bei einem verheirateten Verstorbenen, Heiratsurkunde, Personalausweis und Reisepass

- bei einem verwitweten Verstorbenen, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis und Reisepass

- bei einem geschiedenen Verstorbenen, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis und Reisepass

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.


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