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Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Anzeige sind folgende Unterlagen vorzulegen: - bei einem ledigen Verstorbenen, Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass - bei einem verheirateten Verstorbenen, Heiratsurkunde, Personalausweis und Reisepass - bei einem verwitweten Verstorbenen, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis und Reisepass - bei einem geschiedenen Verstorbenen, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis und Reisepass Alle Dokumente sind im Original vorzulegen. |
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