Standesamt Meerane



 

 


Die Vaterschaft kann wirksam zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist.
Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren worden ist.
Der Vater eines Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft anerkennen.
Der Vater bringt zur Vaterschaftsanerkennung den Personalausweis und seine Geburtsurkunde mit. Es entstehen keine Kosten.
Die Anerkennung ist schon vor der Geburt zulässig, wird aber erst mit der Geburt des Kindes wirksam.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht vierzehn Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
Ein zwischen 14 und18 Jahre altes Kind kann nur selbst bestimmen.

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