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Pressemitteilung des Bürgermeisters Prof. Dr. Lothar Ungerer
Sächsische Verwaltungsstrukturen im Wandel -
Anmerkungen zur historischen Dimension der aktuellen Verwaltungsreform
Die aktuellen Debatten um die Verwaltungsreform 2008 im Freistaat Sachsen fördern das Interesse an der historischen Entwicklung der Verwaltungsgliederung in Sachsen. Angeregt durch Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern entstand dieser knappe Beitrag mit ausgewählten Aspekten der Entwicklung, die schwerpunktmäßig auf die Region Zwickau bezogen sind.
Im ersten Jahrzehnt seines Bestehens blieb das Königreich Sachsen in die aus dem Mittelalter stammenden Ämter gegliedert, welche seit dem 16. Jahrhundert in sieben kursächsischen Kreisen (Erzgebirge, Kur, Leipzig, Meißen, Neustadt, Thüringen, Vogtland) zusammengefasst waren. Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht "eingekreist".
Das Königreich Sachsen entstand am 11. Dezember 1806 mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen in Posen. Mit dem Frieden von Posen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg, nachdem die sächsisch-preußischen Truppen im Oktober 1806 von Napoleon bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden waren und Preußen den sächsischen Verbündeten im Stich gelassen hatte.
Das Königreich Sachsen (1806-1918) war zunächst in Kreisdirektionen eingeteilt, die 1874 in Kreishauptmannschaften umbenannt wurden. Die Kreishauptmannschaften entsprechen den heutigen Regierungsbezirken. Die Kreishauptmannschaften gliederten sich wieder in Stadtkreise und Amtshauptmannschaften. Stadtkreise entsprechen den heutigen Kreisfreien Städten und die Amtshauptmannschaften den Landkreisen.
Mit der "Generalinstruktion an die Kreis- und Amtshauptleute" vom 22. Juni 1816 wurde die administrative Neugliederung des inzwischen wesentlich verkleinerten Königreiches herbeigeführt: Aus den bei Sachsen verbliebenen Landesteilen wurden innerhalb der sächsischen Erblande elf größere Amtshauptmannschaften gebildet, die als Unterabteilungen direkt der Meißner, Erzgebirgischen oder Leipziger Kreishauptmannschaft unterstellt waren. Der kleine Vogtländische Kreis wurde nicht weiter in Amtshauptmannschaften unterteilt.
Nach der Verabschiedung der Sächsischen Verfassung 1831 und der dadurch gegebenen staatsrechtlichen Vereinheitlichung des Königreiches wurde auch eine administrative Neugliederung des Staatsgebietes erforderlich.
Mit Verordnung vom 6. April 1835 wurden deshalb die in den alten Erblanden bestehenden Kreishauptmannschaften und in der Oberlausitz die Oberamtsregierung aufgehoben. Stattdessen wurden vier Kreisdirektionen errichtet, die ihren Sitz in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau hatten. Die Kreisdirektion Dresden zählte zunächst fünf, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste hauptsächlich den bisherigen Meißnischen Kreis, griff nun aber auch auf das Osterzgebirge aus.
Die Kreisdirektion Zwickau wurde aus den vormaligen Kreisen Erzgebirge (einschließlich Herrschaft Schönburg ) und Vogtland gebildet und zählte fünf Amtshauptmannschaften.
Leipzig zählte zunächst drei, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste neben dem bisherigen Leipziger Kreis auch kleinere Gebiete des ehemals östlich anstoßenden Meißnischen Kreises.
Bautzen umfasste den oberlausitzischen Landesteil sowie im Westen einige zuletzt zum Meißnischen Kreis gehörigen stiftsmeißnischen Gebiete. Sie wurde erst 1838 in zwei Amtshauptmannschaften (Bautzen, Zittau) untergliedert.
In den Jahren 1835 – 1855 gliederte sich demnach das Königreich Sachsen in vier Kreisdirektionen: Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen.
Der Kreisdirektion Zwickau waren die Amtshauptmannschaften Chemnitz, Zwickau, Forchheim (1871: Annaberg) und Plauen unterstellt. Hinzu kam die Rezessherrschaft Schönburg (u. a. mit der Herrschaft Glauchau).
Rezess ist ein veralteter Ausdruck für einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich. In diesem Rezess wurden rechtliche Regelungen über die Einordnung der Herrschaft Schönburg in das Rechtssystem des Königreiches Sachsen getroffen. Der Einordnungsprozess endete 1878.
Von 1855 – 1873 beinhaltete die Kreisdirektion Zwickau folgende Amtshauptmannschaften mit ihren jeweiligen Gerichtsamtsbezirken:
- Amtshauptmannschaft Chemnitz (Gerichtsamtsbezirke Limbach, Chemnitz)
- Amtshauptmannschaft Zwickau (Gerichtsamtsbezirke Crimmitschau, Werdau, Zwickau)
- Amtshauptmannschaft Annaberg
- Amtshauptmannschaft Plauen
- Rezessherrschaft Schönburg (Gerichtsamtsbezirke Meerane , Glauchau, Waldenburg)
Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde die Verwaltungsgliederung des Königreiches nochmals entscheidend umgestaltet.
Die vier Kreisdirektionen wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht.
Die drei größten Städte des Königreiches, Leipzig, Dresden und Chemnitz, wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen Kreishauptmannschaft. (Die später hierfür gebräuchliche Bezeichnung Stadtkreis stammt aus Preußen und wurde im Königreich Sachsen nicht verwendet.)
Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15. Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin, dass erst jetzt die volle Trennung zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch echte untere Verwaltungsbehörden wurden.
1874 erfolgte eine Umbenennung der Kreisdirektionen in Kreishauptmannschaften für Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau; Zwickau beinhaltete weiterhin die Rezessherrschaft Schönburg, die 1878 endgültig aufgelöst wurde. Aus ihr entstand die Amtshauptmannschaft Glauchau mit Glauchau, Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal, Meerane und Waldenburg.
Eine weitere Veränderung vollzog sich im Jahr 1900 mit der Abtrennung der Kreishauptmannschaft Chemnitz von Zwickau.
Der Kreishauptmannschaft Chemnitz waren die bezirksfreie Stadt Chemnitz und die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg (seit 1910) zugeordnet.
Die Kreishauptmannschaft Zwickau beinhaltete die bezirksfreien Städte Plauen (seit 1907), Zwickau (seit 1907) und die Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau.
Damit entstand auf Ebene der Kreishauptmannschaften im Grunde eine Verwaltungsstruktur, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts ihre Gültigkeit hatte.
Ein wichtiger Reformschritt war die Ausgliederung von Städten aus den Amtshauptmannschaften und ihre direkte Unterstellung der Kreishauptmannschaften (so genannte bezirksfreie Städte).
Damit verbunden war eine Aufgabenübertragung nach unten. Die Städte entwickelten zunehmend ihre Selbstverwaltungsaufgaben. 1907 wurden Zwickau und Plauen bezirksfreie Städte. Mit dem Jahr 1924 waren Glauchau, Meerane, Mittweida, Crimmitschau und Werdau bezirksfrei.
Mit der Übernahme von Begrifflichkeiten aus der Tradition des preußischen Verwaltungsrechtes kam es 1935 und 1939 zu reinen Umbenennungen. Umbenannt wurden die bezirksfreien Städte in Stadtkreise, die Kreishauptmannschaften in Regierungsbezirke und die Amtshauptmannschaften in Landkreise.
1945 gliederte sich Sachsen in vier Regierungsbezirke (Chemnitz, Dresden-Bautzen, Leipzig, Zwickau), 23 Stadtkreise und 30 Landkreise.
In den Jahren 1946 und 1947 erfolgte die Eingliederung von 17 Stadtkreisen in die Landkreise. Die Stadtkreise Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Plauen und Zwickau hatten weiterhin Bestand. Meerane verlor am 17.02.1947 seine Kreisfreiheit.
Die DDR löste mit Sachsen auch den dreigliedrigen Verwaltungsaufbau (Land – Regierungsbezirke - Kreise) auf und verordnete 1952-1990 einen zweigliedrigen Aufbau mit den Bezirken (Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Dresden) und den Kreisen (Land- und Stadtkreise). Dazu gehörten u. a. der Stadtkreis Zwickau und die Landkreise Werdau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Karl-Marx-Stadt Land und Zwickau Land.
Mit der Verwaltungsreform 1952 wurde mit den bis dahin wirksamen Prinzipien der Verwaltungsgliederung in Sachsen gebrochen.
Bis dahin war die Tendenz erkennbar, die Zahl der unteren Verwaltungseinheiten zu reduzieren (1830 = 54 Ämter; 1849 = 48 Amtsbezirke; 1873 = 26/27 Amtshauptmannschaften).
Zu dieser Strategie gehörte auch die ab 1900 beginnende Ausgliederung von Städten zu Stadtkreisen. Damit wurden staatliche Verwaltungsbefugnisse von den Amtshauptmannschaften in die Städte delegiert. Die Städte erhielten zunehmend Selbstverwaltungsaufgaben.
Die DDR verfolgte mit ihrer Reform 1952 andere Ziele. Im Vordergrund standen die direkte Lenkung und Leitung der Wirtschaft sowie ein erhöhtes Kontrollbedürfnis.
Nun war Meerane Jahrhunderte lang in die Herrschaft der Schönburger eingebunden und kam mit deren Auflösung 1878 endgültig ins Königreich Sachsen. Meerane war bis zu seiner Kreisfreiheit 1924 Teil der Amtshauptmannschaft Glauchau. Der Stadtkreis Meerane bestand 23 Jahre. 1947 erfolgte die erneute Zuordnung in den Landkreis Glauchau, die nun mit der Bildung des neuen Kreises Zwickau ab dem Jahr 2008 eine Veränderung erfährt.
Es ist der Stadt Meerane nicht gelungen, nach der Wende 1990 im Zuge der Verwaltungsreform 1994 den Status einer Großen Kreisstadt zu erwerben. Die Großen Kreisstädte regeln eine Reihe von Verwaltungsbefugnissen selbstständig, welche ansonsten durch die Landratsämter wahrgenommen werden. Die Verwaltungsreform 2008 ermöglicht es der Stadt Meerane, mit der geplanten Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden und Städte dieses Manko der Unselbstständigkeit auszugleichen. Sie nimmt mehr Verantwortung für ihre Bürgerinnen und Bürger wahr. Darunter fallen verkehrsrechtliche Anordnungen; die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, soweit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für den Vollzug der Gesetze zuständig sind; Zuständigkeiten im Gewerberecht (einschließlich Reisegewerbe) und Gaststättenrecht und die Aufgabe als Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Diese Kommunalisierung von Aufgaben ist eine konsequente Fortentwicklung demokratischer Strukturen, die Aufgaben und Verantwortung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip der lokalen Ebene zuordnet.
Die geplante Neubildung des Kreises Zwickau mit dem Sitz des Landratsamtes in Zwickau aus den Landkreisen Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie der Stadt Zwickau macht nur Sinn mit der Einbindung der Stadt Zwickau.
Mit dem neuen Kreis Zwickau passen sich die Landkreise Chemnitzer Land, Zwickauer Land und die Stadt Zwickau konsequent und nachhaltig dem demografischen Wandel an. Er entspricht folgenden Gütemerkmalen:
Der neue Kreis Zwickau als Verwaltungsraum
- ermöglicht eine räumlich sinnvolle kommunale Entwicklungspolitik,
- ist ein starker Partner in der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau,
- gewährleistet, dass Aufgaben auf eine starke Gebietskörperschaft übertragen werden können (Kommunalisierung öffentlicher Aufgaben),
- ist in der Lage, den Raum der Kommunalpolitik nach oben abzugrenzen und so die Erweiterung des kommunalen Aktionsfeldes zu sichern und
- wird daher leistungsfähiger Träger von Aufgaben, die ihrer Herkunft nach oder von ihrer Substanz her staatlich sind.
Anzumerken bleibt, dass die Stadt Zwickau als Oberzentrum unumstritten und ein Glücksfall für den neuen Kreis ist. Sie hat die erforderliche Kraft und Ausstrahlung, um diesen Kreis zu einem Erfolgsmodell werden zu lassen.
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