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Pressemitteilung des Landratsamtes Chemnitzer Land:
Angebot in den Bürgerserviceeinrichtungen des Landratsamtes erweitert
Wer seinen Erstführerschein oder die Erlaubnis zum begleiteten Fahren beantragen möchte, muss ab den 04. Juni 2007 nicht mehr in der Führerscheinstelle der Landkreisverwaltung vorsprechen.
Diese Anträge können dann in den drei Bürgerserviceeinrichtungen des Landratsamtes Chemnitzer Land in Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, in Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2 a, und in Hohenstein-Ernstthal, Am Bahnhof 9, gestellt werden.
Besitzer eines EU-Kartenführerscheins können zusätzlich die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, die Umschreibung eines Dienstführerscheins sowie die Namensänderungen im Führerschein beantragen.
Mit dieser Neuregelung stehen den Bürgern mehr Sprechzeiten zur Verfügung. Die Antragstellung zu den o. g. Leistungen kann nun an vier bzw. fünf Werktagen in der ungeraden Kalenderwoche erfolgen. Für die Bürger sollen sich zum einen die Wartezeiten verringern und zum anderen die Anfahrtswege verkürzen.
Die Bürgerbüros sind wie folgt geöffnet:
Montag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 14:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr (ungerade Kalenderwoche), Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche und im Wechsel zwischen Glauchau und Limbach-Oberfrohna).
Rückfragen zu den Antragstellungen können unter der Rufnummer 03763 45-100 beim Bürgerservice gestellt werden.
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