Aktuelles (16.05.2007)

 


Meerane befürwortet Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform

Bürgermeister Prof. Dr. Ungerer: „Ein weiteres Stück Zukunft für Sachsen und die Region Zwickau“

In seiner Sitzung am 15. Mai 2007 hat das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung beschlossen, die Gesetzentwürfe zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung und zur Kreisneugliederung in den Landtag einzubringen. In einer Pressemitteilung wurde über Einzelheiten des Gesetzentwurfes informiert.

Dazu Bürgermeister Prof. Dr. Lothar Ungerer: „Die Stadt Meerane befürwortet den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Verwaltungsreform. Die vom Stadtrat beschlossenen Stellungnahmen sind in diesem weitgehend aufgegangen, worüber wir sehr glücklich sind. Insbesondere drei noch offene Themen wurden mit dem Gesetzentwurf geklärt. Das betrifft zum einen die Aufgabenübertragung an die Kommunen, die nicht wie eine Zeitlang vorgesehen mit einem unbeschränkten Weisungsrecht des Staates, sondern weisungsfrei erfolgen sollen. Das bedeutet, dass wir als Verwaltung Bürgernähe ausbauen können. Betroffen sind insbesondere das Gaststättenrecht, das Gewerberecht und das Verkehrsrecht. Weiterhin wurde der von uns immer favorisierte Name „Zwickau“ für den neuen Kreis bestätigt, vorgeschlagene Varianten haben sich nicht durchgesetzt. Schließlich wurden auch beim geplanten Termin für das In-Kraft-Treten der Verwaltungsreform zum 1. Juli 2008 keine Abstriche gemacht.
Wir hoffen nun auf eine zügige Verabschiedung durch den Landtag, um die Aufgaben erledigen zu können, die mit der Reform verknüpft sind. Diese Verwaltungsreform ist ein weiteres Stück Zukunft für Sachsen und für die Region Zwickau.“


Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums vom 15. Mai 2007

Leistungsstarkes Sachsen - Ordnung für die Zukunft

Kabinett beschließt, die Gesetzentwürfe zur Verwaltungsreform in den Landtag einzubringen

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Gesetzentwürfe zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung und zur Kreisneugliederung in den Landtag einzubringen. Damit beginnt die entscheidende Phase für das wichtigste Projekt der Staatsregierung in dieser Legislaturperiode. Das letzte Wort dazu hat der Landtag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Ministerpräsident Milbradt: „Das Ringen um die beste Lösung hat sich gelohnt. Die Verwaltungsreform aus einem Guss ist ein großer Schritt nach vorne. Der Freistaat reagiert damit nicht nur als eines der ersten Bundesländer auf den demographischen Wandel. Eine schlankere Verwaltung mit mehr Kompetenzen für die Kommunen bedeutet auch mehr Bürgernähe und schnellere Entscheidungen.“

Staatsminister Thomas Jurk: „Eine Verwaltungsreform gehört in allen Ländern zu den schwierigsten Aufgaben. Die heute beschlossene Reform ist ein Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Koalition in Sachsen. Mir ist vor allem wichtig, dass wir sowohl dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer leistungsfähigen und bezahlbaren Verwaltung als auch dem Interesse der Beschäftigten an Arbeitsplatzsicherheit und guten Arbeitsbedingungen gerecht werden.“

Bis zur letzten Minute ist zu den Gesetzentwürfen verhandelt und formuliert worden. Als Durchbruch gilt der Erfolg der Verhandlungen zu den Weisungsrechten. Die kommunale Ebene hatte bis zuletzt befürchtet, bei der überwiegenden Mehrheit der auf die Kommunen zu übertragenden Aufgaben nur verlängerter Arm des Staates ohne eigene Entscheidungskompetenz zu sein. Bei einer Vielzahl von Aufgaben ist es gelungen, das bisher unbeschränkte Weisungsrecht des Staates gegenüber den Kommunen zurückzufahren. Auch zu den Regelungen des Mehrbelastungsausgleichs, der den Kommunen als Kostenersatz für die zu übertragenden Aufgaben gewährt wird, ist man sich weitgehend einig.

Beim Kreisneugliederungsgesetz hat das Kabinett auch nach Abwägung aller in der Anhörung vorgebrachten Einwände die bisher geplanten Landkreise und Kreissitze bestätigt (siehe Karte). Allerdings wurde der bislang vorgesehene Name „Neißekreis“ in „Landkreis Görlitz“ geändert. Damit wurde dem übereinstimmenden Votum der drei beteiligten Gebietskörperschaften gefolgt. Neu im Gesetzentwurf enthalten ist die Regelung der Finanzzuweisungen an die Städte, die im Zuge der Reform ihren Kreissitz verlieren werden.
Die weitere Terminplanung sieht wie folgt aus:
angestrebte 1. Lesung zu den Gesetzentwürfen vom 06.06.2007 bis 08.06.2007,
angestrebte Verabschiedung durch den Sächsischen Landtag bis zum 31. Dezember 2007,
geplantes In-Kraft-Treten der Gesetze zum 1. Juli 2008.

„Damit ist es der Staatsregierung gelungen, innerhalb kürzester Zeit ein umfassendes Reformpaket auf den Weg zu bringen. Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt. Jetzt liegt es in den Händen des Sächsischen Landtages, diese umfassende Reform zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und im Interesse der Unternehmen zu vollenden“, so Innenminister Buttolo.
Der Ministerpräsident dankte abschließend allen, die sich in einer gemeinsamen Kraftanstrengung für Sachsens wichtigstes Gesetzespaket dieser Legislaturperiode eingesetzt haben, in erster Linie Innenminister Buttolo, den Präsidenten der kommunalen Landesverbände und den Mitgliedern des Lenkungsausschusses. An die betroffenen Verwaltungsmitarbeiter appellierte der Ministerpräsident, sich weiterhin auch unter veränderten Bedingungen mit aller Kraft für das Wohl des Freistaates und seiner Bürger einzusetzen.


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