Aktuelles (19.11.2007)
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Vorkasse für kostenpflichtige Amtshandlungen der Stadt Meerane Ab Januar 2008 kommt in der Stadtverwaltung Meerane für einige kostenpflichtige Amtshandlungen die Vorkasse zur Anwendung. Dieses betrifft die Gebühren laut Satzung von Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 16 des SächsVwKG – Landesrecht Sachsen. Die Begleichung der Gebühren kann per Überweisung, Lastschrift, Scheck oder im Bürgerbüro mit EC- Karte und in bar erfolgen. |