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Pressemitteilung Flugplatz Altenburg-Nobitz
Altenburg, 7. März 2008
Flughafen Leipzig-Halle erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Altenburgs neuen Namen
Altenburg/ Nobitz. Der Flughafen Leipzig-Halle hat gestern vorm Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Flugplatz Altenburg-Nobitz erwirkt: Ab sofort darf der Thüringer Flugplatz seinen am 16. Februar 2008 neu verkündeten Namen Leipzig-Altenburg Airport nicht mehr verwenden. Bei Zuwiderhandlung wird dem Flugplatz Altenburg-Nobitz mit einem Ordnungsgeld gedroht. Mit Verwunderung reagierte der Altenburger Flugplatz-Chef Jürgen Grahmann darauf, dass der Flughafen Leipzig-Halle seine Einstweilige Verfügung beim Landgericht in Köln erwirkt hat: „Wir wissen nicht, ob Leipzig den Weg vor sein Heimatgericht von Anfang an gescheut hat oder ob dort der Antrag auf Einstweilige Verfügung bereits zurückgewiesen wurde. In jedem Fall stellt es ein Armutszeugnis dar, wenn der Leipziger Flughafen bis nach Köln gehen muss, um dort bei einem zwangsläufig ortsunkundigem Gericht sächsisch-thüringische Befindlichkeiten zu klären. Aber naja, erst geht die Games Convention nach Köln und jetzt eben auch der Leipziger Flughafen“, so Jürgen Grahmann.
Wenig überraschend hat der Leipziger Flughafen in seiner Antragsschrift die angeblich so schlechten infrastrukturellen Voraussetzungen in Ostdeutschland herausgestellt, damit westdeutsche Vorurteile bedient und ist auf diese Art zu seiner Einstweiligen Verfügung gekommen. Der Flugplatz Altenburg-Nobitz hat umgehend alle Rechtsmittel gegen diese Einstweilige Verfügung eingeleitet. „Selbstverständlich werden wir diese Einstweilige Verfügung – mag sie auch noch so fragwürdig zustande gekommen sein – zunächst respektieren. Widerspruch ist jedoch bereits eingelegt. Unsere Argumente, die dem hiermit zuvor nie befassten Gericht noch nicht bekannt waren, werden dort vorgebracht und zum Gegenstand einer mündlichen Verhandlung gemacht werden. Danach sehen wir weiter und behalten uns den Gang durch die Instanzen vor“, so Grahmann weiter.
Leipzig hat den Streitwert alleine für das Verfahren der einstweiligen Verfügung beziffert mit 200.000 EUR. „Diesen hohen Gegenstandswert sehen wir als Ritterschlag und Zeichen dafür, dass wir als Wettbewerber ernst genommen werden, nachdem zuvor über Jahre erfolglos versucht wurde, uns klein zu reden. Wir nehmen den Kampf auf und gehen davon aus, dass der Flughafen Leipzig-Halle den Bürgern der Stadt Leipzig erklären kann, warum es sich lohnt, für viel Geld einen teuren Prozess über möglicherweise viele Instanzen zu führen“, so der Altenburger Flugplatz-Chef.
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