Hausaufgaben erledigt: Meerane für die Verwaltungsreform vorbereitet
Mitteilung von Bürgermeister Prof. Dr. Lothar Ungerer
Am 1. August 2008 tritt die sächsische Verwaltung sreform in Kraft. Sie umfasst die Neugliederung der Verwaltung und die Kreisgebietsneugliederung. Im Rahmen der Neugliederung der Verwaltung erfolgt per Gesetz eine Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen. Ab dem 1. August müssen die Kommunen folgende Aufgaben erledigen, die seither von den Landratsämtern bewerkstelligt wurden:
- Gewerbeamt
- Gaststättengewerbe
- Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Straßenverkehr/Straßenverkehrsbehörde
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Es handelt sich um so genannte weisungsgebundene Pflichtaufgaben, für deren Erfüllung nach der Sächsischen Gemeindeordnung der Bürgermeister die Verantwortung trägt.
Die Vorbereitungen sind in der Meeraner Stadtverwaltung abgeschlossen, so dass mit dem 1. August die Aufgaben bürgernah erfüllt werden können.
Für die Aufgabenfelder Gewerbeamt und Gaststättengewerbe wird die Stadt Meerane eine kompetente Verwaltungsangestellte einstellen, die derzeit beim Landratsamt Chemnitzer Land beschäftigt ist. Alle anderen neuen Aufgaben sind den Fachbereichen der Stadtverwaltung Meerane zugeordnet. Die Aufgaben werden im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Meerane-Schönberg auch für die Gemeinde Schönberg wahrgenommen.
Der konkrete organisatorische Ablauf innerhalb der Stadtverwaltung Meerane wird in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 27. Mai vorgestellt.
Neu ist, dass die Stadtverwaltung Meerane für drei weitere Kommunen Aufgaben erfüllen wird. Nach Anfrage der Stadt Waldenburg und der Gemeinden Gersdorf und Callenberg haben sich die Bürgermeister auf eine interkommunale Zusammenarbeit verständigt, nach der die Stadtverwaltung Meerane für diese drei Gebietskörperschaften folgende Aufgaben erledigt:
Gewerbeamt und Gaststättengewerbe für Waldenburg, Gersdorf und Callenberg und Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten für Waldenburg. Die Aufgabenerledigung erfolgt für die drei Gebietskörperschaften nach dem Gebührenmodell, d. h. die anfallenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Meerane vereinnahmt.
|