Aktuelles (30.06.2008)
Erklärung zu den Abwasserbeseitigungskonzepten Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Götzenthal, dem neben der Stadt Meerane die Gemeinden Schönberg und Dennheritz angehören, hat am 25. Juni 2008 folgende öffentliche Erklärung zur neuen Abwasserförderstrategie des Freistaates Sachsen beschlossen. Der Systemwechsel bei der Abwasserförderstrategie durch die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2007 trifft den AZV Götzenthal mitten in seiner Umsetzung der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage. Der Ausgangspunkt bzw. die Abwasserverhältnisse waren in den Jahren 1989/90 katastrophal. Mit großer Unterstützung durch den Freistaat Sachsen haben sich die Verhältnisse grundlegend verändert. Wir sind jedoch noch nicht am Ziel. Erforderlich ist für uns die Fortführung der Förderpraxis für Maßnahmen der zentralen Abwasserentsorgung nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2002. Der AZV Götzenthal hat sich in seiner strategischen Ausrichtung der vergangenen Jahre bereits von den Parametern des demografischen Wandels und der Wirtschaftlichkeit (Effizienz und Effektivität) leiten lassen. Für uns bietet die zentrale Abwasserbehandlung die Gewähr für einen dauerhaft gesicherten und gebührenverträglichen Betrieb. Für Bürger und Unternehmen , die ihre Grundstücke dauerhaft über private Kleinkläranlagen entsorgen müssen, stellen die Vorgaben der Kleinkläranlagenverordnung eine große Herausforderung dar. Dabei machen wir zunehmend die Erfahrung, dass mit der aktuellen Umstellung auf die dezentrale Entwässerungsstrategie im Freistaat Sachsen nicht alle Problemlagen der Technik, der Wirtschaftlichkeit und Demografie gelöst sind. Die Wirtschaftlichkeitsvergleichsrechnungen sind nur dann überzeugend, wenn alle bei einer dezentralen Entwässerungslösung wirksam werdenden Kostengrößen Berücksichtigung finden. Betrachtet werden müssen die erheblichen Kosten für die Instandhaltung der Teilortskanalisation und für die Wartung und den Betrieb der Kleinkläranlagen. Die 25jährige Wirtschaftlichkeitsvergleichsrechnung ist willkürlich, da sich bei längeren Zeiträumen andere Ergebnisse erzielen lassen, die in unserem Verbandsgebiet grundsätzlich für zentrale Anlagen sprechen. Hinzu kommt, dass viele Kleinkläranlagentypen dauerhaft nur bei einer Abwasserfracht von mindestens vier Einwohnerwerten betrieben werden können. Die rechtssichere Bildung von privaten "Kläranlagengemeinschaften" ist jedoch keine kommunale Aufgabe. Dies halten wir für verbesserungswürdig. Der AZV könnte die örtlichen Gegebenheiten und die Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger besser berücksichtigen. Deshalb ist das Verfahren zu flexibilisieren , um angemessen zu reagieren. So kann z. B. die starre Abwicklung nach Ortsteilen und Jahresscheiben nicht mitgetragen werden, die die privaten Planungen der Bürger vollkommen außer Acht lässt. Die Anteilsförderung zur Neuerrichtung bzw. Sanierung privater KKA ist in einer auskömmlichen Höhe zu gewähren. Hier halten wir einen Fördersatz von 50% der Kosten für angemessen. Adressaten der Erklärungen sind die Abgeordneten des Sächsischen Landtages (Gunter Bolick/CDU, Dr. Jürgen Martens/FDP, Johannes Gerlach/SPD, Horst Wehner/Die Linke.), das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und der Sächsische Städte- und Gemeindetag. |