Die Wegenutzungsverträge über die Verlegung und den Betrieb eines Strom- und Gasnetzes für die allgemeine Versorgung im Gebiet der Stadt Meerane enden entsprechend § 46 Abs. 3 EnWG vorzeitig mit Ablauf des 31.12.2008. Diesen Beschluss fasste der Stadtrat am 22.07.2008. Meerane, 23.07.2008 Gez. Prof. Dr. Lothar Ungerer Bürgermeister
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