Aktuelles (20.10.2008)

 

In der Ausgabe der Osterländer Volkszeitung OVZ am 18. Oktober 2008 erschien unter der Überschrift "Punktsieg für Nobitz gegen Leipzig" der folgende Beitrag, den wir mit freundlicher Genehmigung der Redaktion veröffentlichen.


Punktsieg für Nobitz gegen Leipzig
Flugplatz-Namensstreit vor dem Oberlandesgericht Köln fortgesetzt / Urteilsverkündung am 7. November

Köln/Altenburg.
Leipzig-Altenburg Airport – diesen in der Messestadt höchst unbeliebten Namen darf der kleine Regionalflughafen im ostthüringischen Nobitz offenbar weiter führen. Im Rechtsstreit, den der Leipziger Flughafen angestrengt hatte, zeichnete sich jedenfalls gestern vor dem Oberlandesgericht Köln eine entsprechende Entscheidung ab. Das bestätigte der Anwalt der Altenburger Flughafengesellschaft, Ralph Schmidkonz, gegenüber unserer Zeitung. Die Urteilsverkündung ist für den 7. November angesetzt. „Es zeichnet sich doch recht deutlich ab, dass der Senat die Berufung zurückweisen will“, schätzte Schmidkonz unmittelbar nach der über einstündigen Verhandlung ein. Die Richter hätten die Argumente sehr sorgfältig geprüft und seien dabei tief in die strittige Materie eingetaucht. „Sie haben sich die Geografie sehr genau angeschaut, der Atlas lag ganz oben auf dem Aktenstapel.“ Es sei klar geworden, so Schmidkonz, dass es ein berechtigtes Interesse kleinerer Flughäfen gebe, sich mit ihrem Namen an größere und bekanntere Reiseziele anzudocken. Kurz vor Schluss der Verhandlung habe es sogar eine Unterbrechung gegeben, um den Anwälten Gelegenheit zur Rücksprache mit den Auftraggebern zu geben und die Klage eventuell zurückzuziehen. „Aber anscheinend will man es auf eine Entscheidung des Gerichts ankommen lassen.“ Altenburgs Flughafenchef Jürgen Grahmann zeigte sich jedenfalls erst einmal zufrieden. „Ich begrüße sehr, dass das Kölner Oberlandesgericht unseren Argumenten gefolgt ist.“ Der hauptsächlich von Ryanair genutzte Nobitzer Flughafen hatte sich im Februar den Namen Leipzig-Altenburg Airport gegeben, um vor allem bei ausländischen Passagieren mit dem höheren Bekanntheitsgrad der benachbarten Großstadt zu punkten. In diesem branchenüblichen Kniff sah jedoch die Leipziger Flughafengesellschaft eine Wettbewerbsverzerrung und erwirkte im März vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den neuen Namen. Nach der mündlichen Verhandlung hatte das Landgericht jedoch diese Verfügung bereits Anfang Mai wieder aufgehoben. Dagegen waren die Leipziger nun vor dem Oberlandesgericht in Berufung gegangen.      
Günter Neumann


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