FAN-Post Leipzig-Altenburg Airport
Flughafen Leipzig-Halle knickt ein und zieht Berufungsklage zurück Der Leipzig Altenburg Airport hat sich unmittelbar vor einer für morgen angekündigten Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln im Namensstreit gegen die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ endgültig durchgesetzt. Nachdem die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln mit Urteil vom 2. Mai 2008 dieses Jahres dem Leipzig Altenburg Airport die Führung dieses Namens erlaubt hatte, war die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ hiergegen wegen angeblicher Verletzung von Namensrechten zunächst in Berufung gegangen. In einer mündlichen Verhandlung Mitte Oktober hatte jedoch der Wettbewerbssenat des OLG Köln der „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ deutlich gemacht, dem „Leipzig Altenburg Airport“ den Namenszusatz „Leipzig“ nicht verbieten zu wollen, da diese Anknüpfung an die Metropole aufgrund der geografischen Lage zulässig sei. Impressum: FAN-Post, Newsletter der Flugplatz Altenburg Nobitz GmbH, Am Flughafen 1, 04603 Nobitz. Verantwortlicher Herausgeber: Jürgen Grahmann. Redaktion: Jana Fuchs (presse@leipzig-altenburg-airport.de; Ruf: 03447-590104). |