Aktuelles aus der Stadtratssitzung vom 23. September 2008
Herr Dietrich Epple als Friedensrichter bestätigt
Herr Dietrich Epple wurde als Friedensrichter der Stadt Meerane für weitere fünf Jahre bestätigt. Einstimmig wählten die Stadträte Herrn Dietrich Epple für die Amtsperiode 2008 bis 2013. Herr Epple übt das Ehrenamt seit 2003 aus. Als Protokollführerin steht ihm Frau Christa Demmler zur Seite.
Herr Friedensrichter Epple leitet die Schiedsstelle der Stadt Meerane. Nach dem Sächsischen Schiedsstellengesetz ist es Aufgabe der Schiedsstelle, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
Eigenbetrieb Seniora
Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Seniora für das erfolgreiche Wirtschaftsjahr 2007 fest. Das Seniorenpflegeheim des Eigenbetriebes war im Jahre 2007 mit durchschnittlich 41 Heimbewohnern belegt, davon 40 Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegestufe I-III und ein Bewohner mit Pflegestufe 0. Dies entspricht einer vollen Auslastung des Pflegeheimes. Der Stadtrat würdigte die sehr gute Arbeit der Geschäftsführerin Angelika Ursel mit ihrem Team und beschloss die Entlastung der Betriebsleitung.
Absenkung der Straßenbaubeiträge – 2. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
Nach intensiven Beratungen beschloss der Stadtrat die 2. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Kernstück der Änderung ist die Absenkung der Straßenbaubeiträge um ca. 40% für die betroffenen Anlieger. Die Satzung wird mit dem 01.01.2009 wirksam.
Mit der 2. Änderung der Satzung wurden Anwendungsvorschriften beschlossen, die bei der konkreten Umsetzung der Satzung anzuwenden sind. Die betroffenen Anlieger haben demnach ein Informations- und Anhörungsrecht. Vor einer geplanten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme sind die Anlieger in Form einer Einwohnerversammlung zu hören. Gleiches gilt für die Einordnung der Verkehrsanlage in die Straßenart, die der Stadtrat vor jeder Maßnahme vornimmt. Der Stadtrat besitzt damit einen Ermessensspielraum zur vorteilsgerechten Gestaltung der Beitragshöhe.
9. Oktober als örtlicher Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 für die Stadt Meerane festgelegt
Der Stadtrat beschloss die „Satzung über die Festlegung des örtlichen Gedenktages zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 für die Stadt Meerane (Gedenktagssatzung 1989)“.
Grundlage bildet der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. Demnach können Kommunen einen örtlichen Gedenktag festlegen. Der Stadtrat einigte sich auf den 9. Oktober eines jeden Jahres. Zwei Tage nach den Feierlichkeiten zum 40. Gründungstag der DDR fand am 9. Oktober 1989 in der Kirche St. Martin ein Friedensgebet mit anschließender Demonstration durch das Meeraner Stadtzentrum statt, an dem sich ca. 300 Bürgerinnen und Bürger beteiligten. Der Ausgang war an diesem 9. Oktober völlig ungewiss, da Kampfgruppen und ähnliche Sicherheitskräfte des Staates in Bereitschaft waren. In den Folgetagen entwickelten sich weitere Friedensgebete, Demonstrationen und kommunalpolitische Aktivitäten. Der 9. Oktober symbolisiert den Mut und die Zivilcourage Meeraner Bürgerinnen und Bürger in ihrem Engagement für Demokratie und Freiheit.
Generalsanierung der Tännichtschule
Beschlossen wurde die Generalsanierung des Schulgebäudes der Tännichtschule, das aus den Jahren 1895/96 stammt. Erster Schritt ist die Einreichung eines Fördermittelantrages bei der Sächsischen Aufbaubank. Die Kosten werden auf ca. 4,8 Mio. Euro geschätzt.
Beschäftigungs- und Sozialwerk Meerane e.V.
Zur weiteren Ausgestaltung der Beschäftigungsleistungen der Stadt Meerane für Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch oder einzelner Programme wie das Bundesprogramm Kommunal-Kombi verständigte sich der Stadtrat auf die Gründung eines städtischen Vereines, der diese Maßnahmen koordiniert. Hinzu kommen Sozialleistungen der Stadt Meerane in Verbindung mit den Initiativen der Sozialvereine. Ziel ist es, durch eine Vernetzung aller Beteiligten, den Bürgerinnen und Bürgern in schwierigen sozialen Situationen eine noch bessere Hilfestellung zu geben. Die Verwaltung ist nun beauftragt, dem Stadtrat eine Vereinssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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