Aktuelles (14.09.2009)

 

Pressemitteilung des SMI - Sächsisches Staatsministerium des Inneren (vom 28.08.2009)

Sicherheit | Innenpolitik

Sachsen verbietet Himmelslaternen

In Sachsen wird die Benutzung der sogenannten Himmelslaternen untersagt.
Innenminister Albrecht Buttolo ordnete ein entsprechendes Verbot an und beauftragte die drei Landesdirektionen mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung. Das Verbot tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Innenminister Albrecht Buttolo: "In den letzten Monaten ist es bundesweit zu Bränden gekommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen."

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr, am Landepunkt ein Feuer auszulösen.

<< zurück