Aktuelles (16.09.2009)

 

„Lizenz zum Blitzen“ – Stadt Meerane begrüßt Aufgabenerweiterung

Am 5. September 2009 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vom 29. Juli 2009 veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

In ihr wird u. a. geregelt, dass Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung zuständig sind. Der Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 49 StVO hat für die Stadt Meerane eine umfassende Aufgabenerweiterung zur Folge. „Damit hat der Freistaat Sachsen endlich den Weg frei gemacht, dass zur weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit die Kompetenzen vor Ort gestärkt werden. Dies ist sehr zu begrüßen“, so Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer in einer ersten Stellungnahme. Die Stadt Meerane wird sich in den kommenden Monaten auf die neuen Aufgaben vorbereiten. Dazu gehört u. a. auch die künftige Überwachung des „fließenden Verkehrs“ durch Geschwindigkeitsmessungen mit städtischen Radaranlagen.

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