Aktuelles (02.10.2009)

 

Der folgende Beitrag erschien in der Freien Presse, Ausgabe Glauchau, am Freitag, 2. Oktober 2009. Wir veröffentlichen diesen mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.


Kriminellenbekämpfer bekommt zwei Jahre Bewährung

Er wollte für die NPD in den Bundestag und landete erneut vor Gericht: Meeraner Stadtratsmitglied Patrick Gentsch gesteht, aber nicht sofort


Von Uta Pasler

Hohenstein-Ernstthal/Meerane. "Kriminelle Ausländer raus" hat seine Partei auf Plakaten gefordert. Seinen Kopf hielt er dafür hin, kandidierte für Stadtrat und Kreistag, Landtag und Bundestag. Gestern musste er sich wegen eines Vergehens vor dem Amtsgericht verantworten. Die letzte Verhandlung liegt kein Jahr zurück. Dieses Mal ging es um einen tschechischen Führerschein. Patrick Gentsch, 32 Jahre alt, NPD-Stadtrat in Meerane und Kreistagsmitglied, war geständig.
Nicht sofort. Zunächst durften sich Staatsanwalt Jörg Rzehak und Richterin Anita Gößwald eine nette Geschichte anhören: Von Mitte 2005 bis März 2009 hatte Gentsch seinen Hauptwohnsitz in der Tschechoslowakei! Rzehak klärte den Angeklagten auf, dass es dieses Gebilde nicht mehr gebe und sagte ihm ins Gesicht, dass er ihm das nicht abnehme. Bei all den Verhandlungen vor Gericht habe er nie einen Hauptwohnsitz in Tschechien angegeben.
Die Geschichte hätte aufgehen können. Möglich gemacht hatte das ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nachdem Deutschland grundsätzlich tschechische Führerscheine anerkennen muss, wenn der Besitzer zum Zeitpunkt der Ausstellung dort wohnt. Bereits bei der Verhandlung im November hatte Richterin Gößwald angedeutet, dass das Dokument nach neuer Rechtsprechung heiß sei. Sie wusste bis gestern nichts von Gentschs tschechischer Heimat. "Was da dran ist, lässt sich sicher nachprüfen", kündigte sie jedoch gelassen an. Rzehak hakte nach: "Und sie haben sich dort überwiegend aufgehalten?" "Mmmm", antwortete Gentsch, der sich bis gestern immer als Referent ausgab, nebenbei im Sicherheitsgewerbe beschäftigt ist und mit seiner Lebensgefährtin, einer Erzieherin, ein zweites Kind erwarte.
Als die Richterin umfangreiche Ermittlungen ankündigte, die weitere Wahrheiten ans Licht bringen könnten, ging Gentsch in die Knie. "Mein Hauptwohnsitz ist Meerane, das war er auch immer." Das wurde ihm im Urteil angerechnet. Die Vorstrafen seit 2000 allerdings auch: versuchte Strafvereitelung, fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, im Juni 2006 war ihm die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Trotz dieser Vorstrafen war er zur Wahl angetreten. Landkreis-Sprecherin Ines Bettge verweist auf die sächsische Gemeindeordnung: Demnach bedürfe es einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, um die Wählbarkeit zu verlieren.
Doch bislang hatte Gentsch nur Geldstrafen bekommen. Das änderte sich gestern. Rzehak plädierte für vier Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung mit der Auflage, 60 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Soweit ging die Richterin mit. Allerdings halbierte sie die Zeit, bis er wieder einen Führerschein beantragen darf, auf ein halbes Jahr. "Jede neue Straftat führt zum Bewährungsbruch", fügte sie warnend hinzu.
Gentsch nahm das Urteil an.

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