Aktuelles (13.10.2009)
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Pressemitteilung des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau zu "Haustürgeschäften" mit Trinkwasser-Filtersystemen (vom 08.10.2009) Öffentliche Versorgungsunternehmen führen in Privathaushalten keine Beprobungen des Trinkwassers durch. Wir lassen unsere Trinkwasser-Untersuchungen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien an ausgewählten Messstellen öffentlicher Einrichtungen in einem zertifizierten Trinkwasserlabor durchführen. Zusätzlich unterliegt die Trinkwasserqualität der regelmäßigen Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises. Eine Verbesserung der Trinkwasserqualität ist nicht erforderlich. Das von unserem Verband abgegebene Trinkwasser entspricht sowohl bakteriologisch, als auch chemisch den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 und bedarf keinerlei Nachbehandlungsmaßnahmen. Feinfilter (Siebfilter) unmittelbar nach dem Wasserzähler, die von Ihrem Installateur eingebaut werden, filtern die aus dem Rohrnetz eingeschwemmten, gesundheitlich völlig unbedenklichen Sedimente aus dem Wasser. Dies dient dem Schutz der Hauswasserinstallation und angeschlossener Geräte z. B. vor Abriebteilchen der Rohroberflächen. Die Beschaffenheit und Inhaltsstoffe des Trinkwassers unseres Verbandes sowie auch die zur Herstellung des Trinkwassers verwendeten Zusatzstoffe in unseren Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen werden von uns in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in den örtlichen Amtsblättern veröffentlicht. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie kostenfrei unter www.rzv-glauchau.de sowie unter der Telefonnummer 03763 / 405 189. Glauchau, 08.10.2009 |