Aktuelles (22.09.2010)

 

Pressemitteilung Landratsamt Landkreis Zwickau

Anträge auf Zuwendung liegen vor

Finanzielle Unterstützung für Hochwasser-Opfer kann beantragt werden

Ab 36. Kalenderwoche sind in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes des Landkreises Zwickau

Zwickau, Werdauer Straße 62
Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5
Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2
Werdau, Königswalder Straße 18
Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2 a
sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen

die Anträge zur Vergabe von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, an Grundstücken, an Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen durch das Augusthochwasser 2010 erhältlich. Gleichzeitig sind sie auf der Homepage des Landkreises Zwickau www.landkreis-zwickau.de zu finden. Dort kann auch die Vergaberichtlinie nachgelesen werden. Diese gilt für das Gebiet des Landkreises Zwickau und umfasst die Verteilung der Soforthilfepauschale des Freistaates Sachsen und der beim Landkreis eingehenden Zuwendungen zur Schadensbeseitigung des Hochwassers vom 6. bis 8. August 2010. Momentan stehen rund 20 000 € zur Vergabe bereit.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist für Notfälle gedacht, die insbesondere keine Leistungen aus anderen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten sowie Vereine und Verbände.
Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober 2010 bei der Kommune, in der sich das geschädigte Objekt befindet, einzureichen.
Über die Zuwendungen entscheidet der Landkreis auf Vorschlag eines Vergabegremiums unter Berücksichtigung des Einzelfalls.

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