Aktuelles (23.09.2010)

 

Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/12

Nach Aufhebung der Schulbezirke für die beiden staatlichen Grundschulen Lindenschule , Oststraße 51 und Friedrich-Engels-Schule , Martin-Hochmuth-Str. 20 durch Beschluss des Meeraner Stadtrates vom 31.08.2010 können nun die Eltern der Schulanfänger des Jahres 2011/12 selbst entscheiden, in welcher Schule des Stadtgebietes sie ihre Kinder anmelden.

In der Stadt Meerane findet die Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2011/12

am Montag, 27. September 2010 09.00 - 15.30 Uhr,
am Dienstag, 28. September 2010 09.00 - 18.00 Uhr,
am Mittwoch, 29. September 2010 09.00 - 15.30 Uhr und
am Donnerstag, 30. September 2010 09.00 - 15.30 Uhr

in den o.g. Schulen statt.
Bei Verhinderung können mit den jeweiligen Schulsekretariaten andere Termine vereinbart werden.

Angemeldet werden alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2004 bis 30.06.2005 geboren wurden (Schulpflicht). Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben:

  1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes
  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  3. Geschlecht des Kindes
  4. Anschrift der Eltern und des Kindes
  5. Telefonnummer, Notfalladresse
  6. Staatsangehörigkeit des Kindes
  7. Religionszugehörigkeit des Kindes
  8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
  9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird

Eine vorzeitige Aufnahme kann von den Eltern in der Schule beantragt werden.

Es wird darauf verwiesen, dass eine Anmeldung an der Schule nicht automatisch die Aufnahme an dieser Schule bedeutet. Eine Entscheidung, an welcher Schule die Aufnahme möglich ist, wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens getroffen.
Die Schulleiter der beiden Schulen und die Verwaltung entscheiden bei der Zuteilung der Schule in erster Linie nach dem Elternwunsch. Weitere Kriterien sind die Wohnortnähe, die Beschulung von Geschwisterkindern, die Nutzungsmöglichkeit von Öffentlichem Personennahverkehr bzw. Schülerverkehr.

Zu beachten ist, dass auch für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft die Kinder an einer öffentlichen Grundschule anzumelden sind.

Barbara Schmidt
Fachbereich Bildung


Schülerinnen und Schüler der heutigen 1. Klassen der Friedrich-Engels-Schule (Foto oben), der Lindenschule (links) und der Evangelischen Grundschule Meerane.

<< zurück