Aktuelles (06.10.2010)

 

Richtigstellung zum Bericht in der Freien Presse am 30. September 2010 unter dem Titel „Ölspur wirft viele Fragen auf“

Aus gegebenem Anlass weicht die Stadtverwaltung Meerane von ihrem Grundsatz ab, Berichterstattungen in der Freien Presse nicht zu kommentieren.

Der Artikel „Ölspur wirft viele Fragen auf“, kann jedoch öffentlich nicht unkommentiert bleiben, da die einseitige und keineswegs sachliche Berichterstattung das Handeln der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meerane in ein falsches Licht stellt. Gleiches gilt auch für den Kommentar der Redakteurin Frau Uta Pasler.

Festzustellen ist:

1. Die Freie Presse hat zu akzeptieren, dass der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein zentrales rechtsstaatliches Gebot für Verwaltungen darstellt. Das Verwaltungshandeln ist an Gesetz und Recht gebunden. Dazu zählen auch Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht bei Verwaltungsakten, die einen Einzelfall regeln.

Im Übrigen akzeptiert die Stadt Meerane ja auch die Tatsache, dass die Freie Presse den Namen der Bescheidempfängerin geändert hat und sie mit dem Pseudonym Monika Richter darstellt.

2. Der Verwaltungsakt enthielt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn die Bescheidempfängerin der Meinung ist, dass der Verwaltungsakt nicht rechtens ist, hat sie das Recht, ihn im Rahmen eines Widerspruchverfahrens überprüfen zu lassen.

Es kam seitens der Bescheidempfängerin zu keinem Widerspruchsverfahren. Der Kostenbescheid zur Beseitigung der Ölspur wurde rechtskräftig. Die Kosten wurden beglichen.

Grundlage für den Kostenersatzbescheid für Hilfs- und Dienstleistungen nach einem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr ist § 69 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Verbindung mit der Feuerwehr-Kostensatzung Meerane.

3. Die Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr ist die Gefahrenabwehr. Zur Beseitigung der Ölspur waren im angesprochenen Fall 108 Minuten erforderlich. Die Ölspur muss zur Warnung gekennzeichnet werden; das ausgelaufene Öl wird mit Bindemittel abgestreut und aufgenommen. Das gebundene Material wird dann sach- und fachgerecht entsorgt.

Der Einsatz zog sich quer durch die Stadt Meerane (u.a. Steile Wand, Chemnitzer Straße, August-Bebel-Straße, Altmarkt, Leipziger Straße, Rosa-Luxemburg-Straße).

Die Feuerwehr Meerane ist zu einer sachgerechten Gefahrenabwehr verpflichtet, da eine Ölspur eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Würde hier die Feuerwehr nicht die erforderliche Sorgfalt praktizieren, stünde sie selbst in der Haftung bei einem Schadensfall. Dieses Risiko ist auszuschließen. Dazu dienen auch interne Dienstregelungen wie die Ausrückeordnung.

4. Die Aussage von Frau Monika Richter: „Ich bin nur dankbar, dass die Meeraner Feuerwehr keine Hubschrauber oder Flugzeuge hat.“ ist unsachlich. Frau Richter könnte dankbar sein, dass die Ölspur ihres PKW keinen weiteren Schaden verursacht hat.
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