Aktuelles (09.11.2010)

 

Sächsischer Landtag verabschiedet neues Ladenöffnungsgesetz

Weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage

Der Sächsische Landtag hat am 3. November 2010 einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten und Änderungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes verabschiedet.

Demnach soll es auch weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage geben. Gemeinden haben die Möglichkeit, die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen im Jahr in der Zeit von 12 bis 18 Uhr durch Erlass einer Rechtsverordnung zuzulassen. Werden zwei aufeinanderfolgende Sonntage freigegeben, sollen die beiden vorhergehenden und nachfolgenden Sonntage für eine Öffnung ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus ist es Gemeinden möglich, im Rahmen besonderer Ereignisse (z.B. Weihnachtsmärkte, örtliche Jubiläen) an weiteren acht Sonntagen im Jahr Läden die Öffnung in der Zeit von 12 bis 18 Uhr zu gestatten, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen.
Das betroffene Gebiet und die Veranstaltung sind ebenfalls im Rahmen einer Rechtsverordnung zu bezeichnen. Sofern ein Gebiet von dieser Öffnung einmalig betroffen ist, gilt diese Möglichkeit als verbraucht.
So können z.B. Geschäfte um die Weihnachtsmärkte in den Städten herum von dieser Regelung nur einmal über die vier herkömmlichen Sonntagsöffnungen hinaus Gebrauch machen.

Wirksam werden die Änderungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen mit Beginn des neuen Jahres.

An Wochentagen und am Samstag können Geschäfte weiterhin von 6 bis 22 Uhr öffnen. Bäcker dürfen an Werktagen bereits ab 5 Uhr öffnen und an Sonntagen von 7 bis 18 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen ist das Einkaufen wie bisher nicht zulässig.

Mit den geplanten Änderungen können Videotheken künftig auch an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen. Die Neuregelung für Videotheken und Autowaschanlagen tritt nach Verabschiedung im Landtag und mit Veröffentlichung im sächsischen Amtsblatt voraussichtlich schon im Dezember 2010 in Kraft.

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