Aktuelles (03.12.2010)
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Sonntagsöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz in Meerane am 12. und 19. Dezember 2010 Ausgehend von der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. November 2010 zur Sonntagsöffnung nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz in der Landeshauptstadt Dresden und weiteren Verfahren zur Sonntagsöffnung in sächsischen Städten ist die Frage wiederholt aufgetreten, ob davon auch die Regelung in der Stadt Meerane zur Sonntagsöffnung betroffen wäre. Wie bekannt, hat der Stadtrat Meerane die Sonntagsöffnung für den 12. und 19. Dezember 2010 beschlossen (13:00 bis 18:00). Dabei bleibt es. Die gerichtlichen Entscheidungen und Einigungen gelten nur für die Städte, gegen die bezüglich der Sonntagsöffnung gerichtliche Verfahren angestrengt wurden. Davon ist Meerane nicht betroffen. Betroffen sind davon auch nicht unsere Nachbarstädte, wie z.B. Glauchau. Da die Verfassungswidrigkeit des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes nur durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof endgültig festgestellt werden kann, hat das Sächsische Ladenöffnungsgesetz weiterhin Gültigkeit. Darauf baut die Meeraner Regelung auf. |