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Aus der Sitzung des Stadtrates am 25. Januar berichtet
Am 25. Januar 2011 begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer die Mitglieder des Meeraner Stadtrates zur ersten Sitzung im Jahr 2011 im Ratssaal im Neuen Rathaus.
Die Sitzung begann mit dem Gedenken an den am 21. Januar unerwartet verstorbenen Leiter des Meeraner Heimatmuseums Herrn Andreas Kuhn. Professor Dr. Ungerer würdigte die Arbeit und das Engagement von Andreas Kuhn, die Gäste erhoben sich zu einem stillen Gedenken.
Nach der Vorstellung einer neuen Mitarbeiterin, die künftig im Stadtratsbüro tätig sein wird, und eines neuen Auszubildenden stieg der Bürgermeister in die Tagesordnung ein.
Nach der Kenntnisgabe der Niederschrift vom 23.11.2010 und der Niederschrift vom 21.12.2010, der Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 21.12.2010 gefassten Beschlüsse und der Einwohnerfragestunde stand unter dem Tagesordnungspunkt 5 Beratung und Beschluss zum Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb „Meeraner Stadttechnik“.
Geschäftsführer Jens Dittrich und Angelika Götze stellten die Eckdaten des Wirtschaftsplanes vor. Im Vordergrund steht die Erfüllung der kommunalen Aufgaben, insbesondere Stadtreinigung und Winterdienst. Die Stadträte stimmten dem Wirtschaftsplan zu.
Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Thema Lärmkartierung. Nachdem es bereits im vergangenen Jahr mehrfach Beratungen im Technischen Ausschuss und im Stadtrat dazu gegeben hatte, stand nun der Beitritt der Stadt Meerane zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe - Lärmkartierung 2. Stufe an. Dazu informierte Bürgermeister Professor Dr. Ungerer.
Am 18.07.2002 ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten. Diese europäische Rechtsverordnung wurde in nationales Recht, in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) in Verbindung mit der 34. Verordnung zum BImschG überführt.
Danach sind bis zum 30.06.2012 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Fahrzeugaufkommen über 3 Mio. Kfz/Jahr durch eine Lärmkartierung zu bewerten (2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie). Dabei sind die betroffenen Kommunen in vollem Umfang berichtspflichtig.
Um eine möglichst kostengünstige Bearbeitung für die 251 betroffenen Kommunen in Sachsen zu erreichen, wurde zwischen dem Freistaat, vertreten durch das Sächsische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie (LfULG), und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) am 15.11.2010 ein Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung im Rahmen der 2. Stufe der Lärmkartierung abgeschlossen.
Die betroffenen Kommunen können dem Vertrag auf freiwilliger Basis beitreten.
Um die zentrale Lärmkartierung rechtlich zu ermöglichen, wurde ein Rahmenvertrag zwischen dem SSG und dem Freistaat, vertreten durch das LfULG geschlossen. Die kartierungspflichtigen Kommunen können diesem Rahmenvertrag bis zum 31. Januar 2011 beitreten und beauftragen damit das Landesamt mit der Lärmkartierung 2012 für ihr Gemeindegebiet.
Die Finanzierung der zentralen Lärmkartierung erfolgt mittels einer Umlage, die die Geschäftsstelle des SSG von den Gemeinden erhebt, die dem Rahmenvertrag beigetreten sind. Die Stadt Meerane hat für 6,6 km Hauptverkehrstraßen die Kartierung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Hinzu kommt, dass das der Lärmkartierung folgende Verfahren der Lärmaktionspläne von der Stadt Meerane eigenständig erledigt werden muss. Lärmaktionspläne dienen der Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Lärmminderungsmaßnahmen.
Bei der nun anstehenden 2. Stufe der Lärmkartierung wären die Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2013 zu erstellen.
Die Stadträte stimmten dem Beitritt der Stadt Meerane zu.
Zum Tagesordnungspunkt 7 Information zu Vorhaben und zum Stand der Stadtkernsanierung (Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“) wurden Herr Jens Brendel von der STEG (Stadtentwicklung GmbH, Büro Glauchau) und Herr Ralf Michel vom Büro List & Partner Meerane begrüßt. Sie informierten über die aktuellen Maßnahmen der Stadtkernsanierung, insbesondere zum Höhlermuseum, Unter Mühlgasse 11a, und dem Stand der Stadtkernsanierung.
Die Stadt Meerane wurde am 5. August 1991 in das städtebauliche Erneuerungsprogramm aufgenommen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat in einer seit dem 8. August 2009 geltenden Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung (VwVStBauE) das Verfahren der anfallenden Ausgleichsbeträge neu geregelt. Mit Abrechnung des Programmes werden
Ausgleichsbeträge fällig, wenn sich der Bodenwert im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhöht hat. Herr Brendel informierte über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verfahrensnachlässe.
Von Herrn Ralf Michel wurde den Stadträten das Bauvorhaben Höhlermuseum nochmals umfassend vorgestellt.
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 beschäftigten sich mit dem Eigenbetrieb SENIORA. Der Stadtrat beschloss die Umwandlung des Eigenbetriebes SENIORA in eine gemeinnützige GmbH und stimmte der Bestätigung der Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlussprüfung 2010 des Eigenbetriebes SENIORA zu.
Zur Umwandlung des Eigenbetriebes informierte die Geschäftsführerin Angelika Ursel.
Der Eigenbetrieb SENIORA wird zum Ausgliederungsstichtag 01.01.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzunehmen.
Die Stadt Meerane überträgt dazu das Vermögen des Eigenbetriebes SENIORA als Gesamtheit einschließlich des derzeit bei der Stadt Meerane bilanzierten Grundstückes auf die neu zu gründende BÜRGERHEIM Meerane -gGMBH und erhält im Gegenzug Geschäftsanteile der GmbH. Diese wird damit zu einer 100%-igen Tochter der Stadt Meerane. Sämtliche zum Umwandlungszeitpunkt beim Eigenbetrieb beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu gleichen Bedingungen bei der gGmbH weiter beschäftigt.
Die Grunderwerbssteuer sowie alle Umwandlungs- und Gründungskosten werden durch die zukünftige BÜRGERHEIM Meerane - gGmbH getragen.
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