Aktuelles (12.01.2011)

 

Zuständigkeiten im Winterdienst

Vielfache Anfragen erreichten die Stadtverwaltung zur Zuständigkeit des Winterdienstes für die Staatsstraßen und Kreisstraßen.

Die Gemarkung der Stadt Meerane wird durch zwei überörtliche Straßen durchquert.
1. Die Staatsstraße 288 mit folgendem Verlauf: Höckendorfer Straße, Zwickauer Straße, Brüderstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Goethestraße, Äußere Crimmitschauer Straße, Hauptstraße Waldsachsen.
2. Die Kreisstraße 7308 mit folgendem Verlauf: Forststraße, Waldenburger Straße, Am Rotenberg, Am Altmarkt, Leipziger Straße, Schwanefelder Straße.

Für den Winterdienst dieser Straßen ist nicht die Stadt Meerane zuständig, sondern das Straßenbauamt mit Sitz in Chemnitz und das Landratsamt des Landkreises Zwickau. Die Ämter entscheiden in eigener Zuständigkeit, wann und wie der Winterdienst durchgeführt wird.



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