Aktuelles (24.02.2010)
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Mehr ist weniger oder wie man als „reich“ gilt und ärmer wird Die Stadt Meerane 2011 im Geflecht des sächsischen Finanzausgleichs Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer A. Ausgangspunkt ist die unterschiedliche Steuerkraft von Gemeinden. Die Gemeinden mit starker Steuerkraft verdanken dies u. a. einer effektiven und effizienten aktiven Wirtschaftsförderung im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge vor Ort und einer guten Lage. Er beinhaltet u. a. Folge: Eine Kommune erhält umso höhere Schlüsselzuweisungen vom Freistaat, je geringer ihre eigene Steuer- oder Umlagekraft ist und umgekehrt. Ist die Steuerkraft einer Kommune höher als der ermittelte Finanzbedarf, so erhält diese Kommune keine Schlüsselzuweisungen. Diese Kommunen werden abundant genannt. 3. Der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt die zentralörtliche Funktion der Städte und Gemeinden des Freistaates. 4. Der kommunale Finanzausgleich soll zu wirtschaftspolitischen und landesentwicklungspolitischen Anreizen im Handeln der Kommunen beitragen. 5. Der kommunale Finanzausgleich hat die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung zu stärken.
Das für den Freistaat Sachsen nun neue Instrument der Finanzausgleichsumlage (FAU) setzt bei den abundanten Kommunen an. Sie werden „abgeschöpft“. Es wird ihnen Geld von ihrer Steuerkraft genommen. Es erfolgt eine Umverteilung auf Kosten der abundanten Gemeinden zu Gunsten der nicht-abundanten Gemeinden. Damit verändert sich der Finanzausgleich. Die Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat erhalten, bekommen jetzt noch zusätzliche Finanzmittel von den Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat erhalten und sich selbst finanzieren. Die Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat erhalten, müssen aus den eigenen Einnahmen (über die Landkreise) an den Landkreis und die Gemeinden Geld abführen, die bereits Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat erhalten. Sachlicher Grund für diese Abschöpfung bzw. Umverteilung ist der interkommunale Finanzausgleich. Unter dem Motto „stark hilft schwach“ geben steuerstarke Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen in Form der FAU ab. Diese Mittel werden durch den Freistaat „treuhänderisch“ verwaltet und an den Landkreis und finanzschwache Gemeinden weitergereicht. Keine Berücksichtigung findet bei den abundanten Gemeinden ihre Schuldenlast und die damit verknüpften Ausgaben für Kredittilgungen und Zinsen. Dazu zählen z. B. erhebliche Kreditbelastungen, die für die Erschließung von Wirtschaftsflächen bedient werden müssen. Die wesentliche Ursache für die Abundanz sind die Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Dahinter steht eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik mit erfolgreichen Unternehmen der abundanten Gemeinde, wovon auch die umliegenden Gemeinden partizipieren, da ihre Einwohner z. B. Arbeitsplätze vorfinden. Die positiven Effekte eines wirtschaftlichen Zentrums in Bezug auf Kaufkraft und Beschäftigung gehen in der Regel über die Gemeindegrenzen hinaus. Nun erhalten diese Gemeinden noch zusätzlich Geld, das von der abundanten Gemeinde abgeschöpft wird. Die Kreditbelastungen für die Entwicklung der Wirtschaftsflächen trägt jedoch die abundante Gemeinde alleine.Auch der Landkreis erhält zusätzliches Geld von einer abundanten Gemeinde. Hier kommt es zu einem Doppeleffekt, da abundante Gemeinden aufgrund ihrer hohen Steuerkraft bereits eine hohe Kreisumlage bezahlen und mit der Finanzausgleichsumlage nochmals bezahlt werden muss.
Von der erfolgreichen Ansiedlungspolitik einer abundanten Gemeinde wie der Stadt Meerane 2011 profitiert nicht nur die Gemeinde selbst, sondern es haben auch die umliegenden Gemeinden Vorteile. Dies erkannte bereits Johannes Popitz (Der Finanzausgleich und seine Bedeutung für die Finanzlage des Reichs, der Länder und Gemeinden. Berlin 1932. S.206.), der zur Rolle reicher Gemeinden ausführt: „Denn die Gemeinden, die mit niedrigen Umlagesätzen (Popitz meint Hebesätzen) auskommen, (...) haben die wichtige Funktion, allen Gemeindeverwaltungen vor Augen zu führen, dass niedrigere Steuersätze eine besondere Anziehungskraft ausüben, und dass es daher im eigenen Interesse der Gemeindeverwaltungen liegt, durch sparsame Finanzgebarung die Steuerkraft der Bevölkerung zu schonen.“ Dazu kommt, dass vor dem Hintergrund der Abschmelzung der Finanzmittel des Solidarpaktes II und den damit verbundenen zu erwartenden Rückgängen der FAG-Zuweisungen und der im Vergleich zu Westdeutschland bestehenden Steuerkraftunterschiede eine Förderung bestehender wirtschaftlicher Stärken auf kommunaler Ebene unbedingt notwendig ist. Dagegen wirkt die FAU. Vergleiche mit den vier westlichen Bundesländern, in denen die FAU Realität ist, sind deshalb strukturell nicht vertretbar. Die Situation der sächsischen Kommunen ist anders. Es kommt zu keiner Stärkung des Systems, wenn ich diejenigen, die im System strukturell stark sind, schwäche. Im Gegenteil: Die Stärken sind weiter auszubauen, um die Spillover-Effekte anzureizen. Der Finanzkraftausgleich durch die Schlüsselzuweisungen ist vollkommen ausreichend. Er bietet für abundante Gemeinden den Anreiz, ihre Abundanz zur Stärkung des Systems strukturell einzusetzen.
5. Fazit
6. Pro Kopf Berechnung mit 16.287 Einwohnern (31.12.2009)
Anmerkung: Die Personalaufwendungen der Kernverwaltung beliefen sich im Haushaltsjahr 2010 auf 2.803.392,20 Euro. Das sind 172 Euro/EW. |