Aktuelles (02.03.2011)
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Stadtrat beschließt verkaufsoffene Sonntage In seiner Sitzung am 01.03.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Meerane nachfolgende Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2011. Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2011 Auf Grund von § 8 Abs.1 und Abs.3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. Jg.2010 Bl.-Nr.14 S.336, Fassung gültig ab 01.01.2011), hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 5/11/1154 in seiner Sitzung am 01.03.2011 folgende Verordnung beschlossen: §1 Die Verkaufsstellen der Stadt Meerane dürfen über die gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass hinaus an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein: 08.05.2011 - 3. Meeraner Bücherflohmarkt § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Meeraner Amtsblatt in Kraft. Meerane, den 01.03.2011 |