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Meeraner Bürgermeister erneut zum Vorsitzenden des Landesbildungsrates gewählt
Am 14. März 2011 fand die konstituierende Sitzung des neuen Landesbildungsrates des Freistaates Sachsen für die Amtszeit 2011 bis 2013 in Dresden statt. Die 34 Mitglieder des Landesbildungsrates wählten den Meeraner Bürgermeister, Professor Dr. Lothar Ungerer, einstimmig zu ihrem Vorsitzenden.
Professor Dr. Lothar Ungerer vertritt im Landesbildungsrat die sächsischen Städte und Gemeinden. Er wurde vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag als ordentliches Mitglied benannt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Der Landesbildungsrat berät das Staatsministerium für Kultus bei Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung des Bildungswesens. Er ist vor Erlass von Rechtsverordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und zu Gesetzentwürfen der Staatsregierung, die die Schule betreffen, anzuhören. Er ist berechtigt, dem Staatsministerium für Kultus Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.
Dem Landesbildungsrat gehören an:
1. je ein Vertreter der Lehrer aus dem Bereich der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Berufsschulen, berufsbildenden Vollzeitschulen und allgemein bildenden Förderschulen;
2. je ein Vertreter der Eltern aus dem Bereich der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Berufsschulen, berufsbildenden Vollzeitschulen und allgemein bildenden Förderschulen;
3. je ein Vertreter der Schüler aus dem Bereich der Mittelschulen, Gymnasien, Berufsschulen, berufsbildenden Vollzeitschulen und allgemein bildenden Förderschulen;
4. je ein Vertreter der Hochschullehrer aus dem Bereich der Universitäten und Fachhochschulen;
5. je ein Vertreter der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie ein weiterer Vertreter der übrigen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen;
6. je ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft;
7. je ein Vertreter der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche, des Landesverbandes Sachsen der jüdischen Gemeinden und ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen;
8. je ein Vertreter der kommunalen Landesverbände (Sächsischer Städte- und Gemeindetag, Sächsischer Landkreistag);
9. ein Vertreter der Sorben im Freistaat Sachsen;
10. ein Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft;
11. ein Vertreter des Staatsministeriums für Soziales.
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