Aktuelles (23.06.2011)

 

Sachsens Kommunen entsetzt über Geldkürzungen

Die Finanzministerkonferenz hat am 22. Juni 2011 beschlossen, die sog. Hartz IV-SoBEZ, die den Ostkommunen seit 2005 zum Ausgleich der überproportionalen Lasten aus der strukturell bedingten höheren Arbeitslosigkeit gewährt werden, zu kürzen (sog. Ost-Milliarde). Bislang erhielten die sächsischen Kommunen zu diesem Zweck jährlich 268 Mio. Euro an Finanzzuweisungen, die in den Jahren 2012 und 2013 auf jeweils 191 Mio. Euro (- 77 Mio. Euro jährlich) gekürzt werden sollen.

Das bedeutet für die Landkreise durchschnittliche Zuweisungsverluste in 2012 und 2013 von jährlich rund 6 Mio. Euro. In der Stadt Dresden belaufen sich die Verluste auf über 9 Mio. Euro, in Chemnitz circa 8 Mio. Euro und in Leipzig rund 7 Mio. Euro jährlich, informiert der Stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Ralf Leimkühler in einem Schreiben an die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Kreisfreien Städte und die Vorsitzenden der Kreisverbände des SSG.
Ab 2014 werden die Verluste geringer ausfallen, weil auf die Jahre 2012 und 2013 auch die auf 2011 entfallene Kürzung aufgeschlagen  wurde. Da die Länder auch einen Überprüfungsmechanismus vereinbart haben, ist aber nicht auszuschließen, dass die Zuweisungen zukünftig weiter fallen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG), dem auch die Stadt Meerane angehört, und der Sächsische Landkreistag (SLKT) haben den Finanzminister bereits im Vorfeld – erfolglos – mit Nachdruck aufgefordert, diese Entscheidung nicht mitzutragen. Nach dem Beschluss der Finanzministerkonferenz haben die Verbände vom Freistaat Sachsen gefordert, die Zuweisungsverluste der sächsischen Kommunen aus den Mehrsteuereinnahmen der aktuellen Steuerschätzung auszugleichen.
Die Zuweisungsverluste für die Landkreise können ab  2012 auch kreisumlagerelevant werden, so Ralf Leimkühler.

SSG und SLKT haben die folgende Pressemitteilung herausgegeben, die auch von der Stadt Meerane unterstützt wird.

 

Pressemitteilung
des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) und des Sächsischen Landkreistages (SLKT) zur Ankündigung des Finanzministers

Finanzministerkonferenz kürzt Hartz IV-Zuweisungen für ostdeutsche Kommunen um jährlich 193 Mio. Euro – Freistaat Sachsen stimmt zu – Sachsens Kommunen entsetzt

Entsetzt haben der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) zur Kenntnis genommen, dass der Freistaat Sachsen im Rahmen der Finanzministerkonferenz einer Kürzung der sog. Hartz IV-Sonderzuweisungen (Hartz IV-SoBEZ) zulasten der Ost-Kommunen zugestimmt hat. Für die Kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen führt dies zu Einnahmeverlusten von jährlich 77 Mio. Euro in 2012 und 2013. Darin enthalten sind auch Verrechnungen für das laufende Jahr.

„Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein Verhandlungsergebnis zulasten Dritter. Für jeden Landkreis bedeutet dies Einnahmeverluste von rund 12 Mio. Euro in den Jahren 2012 und 2013“ , sagte der Präsident des SLKT, der Landrat des Vogtlandkreises Dr. Tassilo Lenk. Die Landkreise würden gezwungen sein, die Kreisumlage von ihren Städten und Gemeinden um mindestens 10 % zu erhöhen, was die Leistungsfähigkeit der sächsischen Kommunen übersteigt. Der Finanzminister verantwortet so einen weiteren finanziellen Kahlschlag im kommunalen Bereich. Die Landräte können dies nicht mittragen.

„Dieser Beschluss ist für die sächsischen Kommunen nicht tragfähig. Die Kommunen sind auf die Zuweisungen zur Stabilisierung ihrer Haushalte angewiesen. Der Freistaat Sachsen hat dieses Ergebnis gegen den Willen seiner Kommunen mitgetragen. Jetzt ist er gefordert, die rückläufigen Zuschüsse mit seinen Steuermehreinnahmen auszugleichen“ , ergänzte Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und 1. Vizepräsident des SSG.

Die neuen Bundesländer erhalten seit 2005 jährlich sog. Hartz IV-SoBEZ im Umfang von 1 Mrd. Euro. Die Mittel werden von allen Bundesländern gemeinsam aufgebracht und sollen sicherstellen, dass die Ostkommunen durch die strukturell bedingte höhere Arbeitslosigkeit in vergleichbarem Umfang entlastet werden wie die Kommunen in den alten Bundesländern. Mit der nunmehr vorgesehen Abschmelzung dieser Zuweisungen kommt die Finanzministerkonferenz den Forderungen der alten Bundesländer nach.

Dresden, 22.06.2011


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