Aktuelles (03.09.2011)

 

Bilder der Woche - IBUg2011

Stadt Meerane

Am 12.01.2011 eröffnete die Galerie ART IN des Meeraner Kunstvereins die Ausstellung ABRISS VERBOTEN. Die einführenden Worte zur Vernissage sprach Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer, die wir in Auszügen auf Wunsch anlässlich der IBUg 2011 veröffentlichen.

Das Festival für urbane Kultur“ gestaltet heute mit seinen Künstlern erfolgreich einen neuen Raum, die Galerie ART IN des Meeraner Kunstvereins, deren Abriss verboten ist.

Möge es mir in den nächsten Minuten gelungen sein, über 20 von 90 Künstlerpersönlichkeiten und IBUg-Akteure mit ihrer Ausdruckskraft in Worte zu bringen, die dem Potential ihres Schaffens und ihrer Arbeiten und damit der Ausstellung „Abriss verboten“ gerecht werden.

Als Prolog dienen drei Zitate zur Inspiration meiner Gedanken:

Erstens. John Milton Cage (1912-1992), New Yorker, Komponist, Maler und Schlüsselfigur der Happening-Kunst der 1950er Jahre:

Die Künste existieren nicht isoliert voneinander, sondern ziehen einander ins Gespräch.

Zweitens. Tasso, Meeraner Künstler, der in seinem Selbstbildnis (Schenkung für das Kunsthaus) titelt:

Über Kunst kann man geteilter Meinung sein.

Drittens. Die IBUg – Macher:

Die Industriebrachenumgestaltung IBUg ist ein Urban Culture Event (….) mit der Zielsetzung, für junge Menschen Graffiti, Street-Art und Installationen legal zu ermöglichen und als eigenständige Kunstform zu etablieren.

Meine Eröffnungsworte bewegen sich nun in einem Dreieck der Zitate:
•  Interaktion mit ihrer zeitlichen Komponente
•  Ästhetik
•  IBUg-Intentionen


Erster Gedanke: Die Dimension der Zeit.

Zeit: Für Heraklit macht die zeitliche Veränderung, das WERDEN, das eigentliche Wesen der gesamten Wirklichkeit aus; alles ist im Werden, in Bewegung; alles fließt.

Gebäude dienen in erster Linie ihren Nutzern. Nutzung ist für Bauwerke und Räume ein Behälter für sinnvolle Zwecke: Wohnen in Wohnungen, Unterricht in Schulgebäuden, Arbeiten in Industriegebäuden.
Traditionellen Industriegebäuden sind in unserer Stadt die Nutzer abhanden gekommen. Leerstand. Verfall. Brachen entstehen, unkontrollierte Räume.

Anders formuliert: Wir begegnen temporären urbanen Räumen mit temporärer Nutzung, deren Zeit abgelaufen ist. Veränderung ist die Folge. Umgestaltung – Neues Leben – Neue Nutzung. Modernisierung. Veränderung ist Verbesserung. Veränderung ist aber auch Verlust. Verlust des (temporär) Vertrauten.

Die IBUg gestaltet die Räume als temporäre Aktivität und stellt eine strategische Verzögerung dar, bevor die endgültige Veränderung, der Abbruch und die neue Nutzung stattfindet.


Zweiter Gedanke: Die Dimension der Ästhetik.

Müssen Graffiti, Street-Art, Installationen der Kunst zugeordnet werden?

Dieser Gedanke wird in einem Bericht des Art-Magazins über die New Yorker Subway Graffiti aus dem Jahre 1981 deutlich, in dem die Autorin Gabriele von Arnim schreibt:
“Auch wenn sie immer noch als Vandalen gelten […]: Die Bilder der New Yorker Graffiti-Künstler sind schöner und phantasievoller denn je.“ Weiter führt sie aus, wie sogar “einem Zug oft applaudiert wurde, wenn er in die Stationen ratterte.“
Es ist angebracht, zwischen
•  der Produktion von Kunstwerken durch die Künstler,
•  der Kunstkritik (Beurteilung der Kunstwerke) und
•  der Ästhetik als der philosophischen Beurteilung der Kunstwerke vor dem Hintergrund einer ästhetischen Theorie zu differenzieren.

Für einen ästhetischen Ansatz bedeutet dies: Sinnliche Wahrnehmung der Brachen, des Kunst-Schönen durch Umgestaltung?

Friedrich Schiller bestimmt das Ästhetische als das „Reich des Spiels“ und des „schönen Scheins“; die Schönheit ist für Friedrich Schiller „der einzig mögliche Ausdruck der Freiheit in Erscheinung“.

Ich wage mit diesem Gerüst eine Annäherung an die IBUg-Ästhetik: Ansatzpunkt für Ästhetik, Kunst und Kultur, der es ermöglicht, die Dinge und Räume zu verfremden, ihnen alternative, auch gegen den Gebrauchswert gerichtete Bedeutungen zu geben.

Dies ist Ausdruck einer flexiblen Beziehung, innerhalb der die Menschen einen unterschiedlichen Gebrauch von ein und derselben Sache machen können – und dabei unterschiedliche Interessen verfolgen können.

Aus Sicht des IBUg-Künstlers: Die Brache wird als „unvollendetes Kunstwerk“ betrachtet. Er erlaubt sich die Freiheit, das zu sehen, was im Moment wirklich da ist. Anstatt was sein sollte, gewesen ist oder erst sein wird.

Um auf den künstlerischen Charakter näher eingehen zu können, ziehe ich Parallelen zu anerkannten Theorien der Ästhetik.

Aus der Theoriefülle wähle ich Immanuel Kant aus. Pauschalisierend könnte man es mit seiner bekannten Phrase „Über Geschmack lässt sich streiten“ ausdrücken.

Dies in Beziehung gesetzt zu Tassos-Selbstbildnis - Über Kunst kann man geteilter Meinung sein.- wäre zu einfach.

Mit seinen Gedanken zum Genie im philosophischen Sinne setzt jedoch Kant einen Eckpfeiler seiner Ästhetik-Theorie.

Kant konzentriert sich auf die Kunst schaffende Person.
Er definiert, dass „zur Beurteilung schöner Gegenstände [...] Geschmack, [und] zur [...] Hervorbringung solcher Gegenstände [...] Genie erfordert [wird]“.
Dieses Genie bezieht sich dann wiederum darauf, nicht etwa etwas Schönes aus der Natur zu nehmen und für die Kunst ebenfalls schön darzustellen. Sondern vielmehr bezieht sich jenes Genie darauf, dass es dem Kunstschaffenden gelingt etwas, das in der Natur nicht unbedingt als schön oder sogar hässlich angesehen wird, zu nehmen und für die Kunst auf eine solche Art und Weise darzustellen, dass es hinterher einen ästhetischen Wert erhält.

Der renommierte Wiener Philosoph und Kulturpublizist Konrad Paul Liessmann schreibt hierzu: „Die Originalität des Genies [...] besteht in eben jener Fähigkeit, Freiheit von den Regeln so in der Kunst auszuüben, dass diese dadurch selbst eine neue Regel bekommt“.

Das bedeutet: Die IBUg-Künstler unterziehen mit ihren spezifischen Ausdrucksformen die Industriebrache einer Entwicklung, die die Brache in ihrer Form selbst kreativ verändert.
Es ist ein Schaffensprozess, der kreativ ist, der die Eigenschaften aufweist, die laut Kant notwendig sind, um Werke hervorzubringen, denen ästhetische Werte zugesprochen werden dürfen.

Im vielfältigen Zusammenspiel von Farbe, Form und Inhalt entstehen Botschaften und Themen. Ihnen wird in der Öffentlichkeit ein Gesicht gegeben.

Als sichtbares Zeichen des Wandels werden Gebäude durch ihren Abbruch zum Kunstobjekt. Die IBUg-Akteure erlauben sich eine temporäre Neu-Nutzungsweise der (alten) Fabriken, die mit den standardisierten und gewohnten Sehgewohnheiten des Betrachters kollidieren. Die Betrachter werden in ihrer Irritation zum Nachdenken aufgerufen.


Schlussgedanke.

Das Meeraner Kunsthaus ist Ausdruck einer „Kultur der Freiheit“. Das Haus lebt den Gedanken Friedrich Schillers, nachdem Kunst eine Tochter der Freiheit ist.
Die IBUg ist Ausdruck einer „Kultur der Freiheit“.

Ich meine: Gerade in einer Zeit, in der es immer wieder gilt, den Wandel, die veränderte Umwelt zu begreifen und kognitiv zu verarbeiten, müssen wir die Kultur fördern, d. h. den Bedürfnissen des Menschen nach Selbstfindung, nach ästhetischem Erleben, nach neuen Bewusstseinsräumen verstärkt Rechnung tragen.

Die IBUg-Ästhetik, die IBUg-Kunst ist deshalb ein mehrfacher Dialog:
•  Künstler mit sich selbst und anderen
•  Künstler mit der Architektur der 1870er Jahre
•  Künstler über sein Kunstwerk mit Betrachter
•  Betrachter mit sich selbst
•  Kunsterzieherischer Dialog (Schüler)
•  Städtebaulicher Dialog

Für mich ist als Entscheidungsträger die Bereitschaft wichtig,
das,
was aus der Kunst,
aus der Zeit und für die Zeit und für die Zukunft entsteht,
zu tolerieren und zu fördern ist.

Wir können uns als Nation nicht als Kulturnation allein deswegen bezeichnen, weil sie in ihrer Vergangenheit große Kunstwerke hervorgebracht hat.

Wichtig ist die zeitgenössische Kunst: Sie verleiht den Rang, sie gibt Hoffnung. Und: Sie ist Ausdruck von Freiheit. Als sichtbares Zeichen des Wandels werden Gebäude durch ihren Abbruch temporär zum Kunstobjekt.

John Cage: „If you celebrate it, it's art, if you don't, it isn't“

Viva IBUg 2011 in der Palla-Gartenstraße. Abriss folgt.
Gutes Gelingen der Ausstellung; hier gilt: Abriss verboten.

 
IBUg2011.

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