Aktuelles (09.12.2011)
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Stellungnahme / Klarstellung der Stadt Meerane zum Thema Zirkus
Die Untere Bauaufsicht der Stadt Meerane hat gemäß § 58 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) eine Nutzungsuntersagungs-Verfügung erlassen. Die Nutzung der Freiflächen des betroffenen Grundstückes und der leerstehenden Produktions- und Lagerhallen in der Äußeren Crimmitschauer Straße 80 als Lagerplatz für Tiere und Menschen des Zirkus Afrika wird untersagt. Das Gelände des ehemaligen Textilbetriebes mit Textilfärberei steht seit über drei Jahren leer. Eine Nutzungsänderungsgenehmigung zur Nutzung der Freifläche und der ehemaligen Produktions- und Lagerhallen als dauerhaften Lagerplatz und als Stallgebäude für den Zirkus Afrika (Winterquartier) fehlt. Weder durch den Zirkus noch durch den Eigentümer des Grundstücks wurde eine Nutzung des Freigeländes und der Hallengebäude zur Nutzung als Winterquartier für Tiere beantragt und genehmigt. Für den ehemals gewerblich genutzten Hallenkomplex existieren keine Pläne zur Rettung der Tiere und Menschen im Brandfall. Das bereits in Benutzung genommene hintere Hallengebäude besitzt eine Größe von 18,5m x 104,5 m = 1.933 m². Es handelt sich somit um eine Sonderbaute im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 3 SächsBO (Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche). Für die Nutzungsänderung der vorliegenden Art als Stallgebäude zur dauerhaften Unterbringung von Tieren ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung nach § 64 SächsBO erforderlich. Die Nutzung der 1.933 m² großen Halle ist somit formell illegal und wird daher untersagt. Die vordere Halle, welche sich unmittelbar an der Äußeren Crimmitschauer Straße befindet, hat eine Grundfläche von 203,0 m x 72,0 m = 14.616 m². Auch hierbei handelt es sich um eine Sonderbaute gem. § 2 Abs. 4 Nr. 3 SächsBO. Diese Halle war zum Zeitpunkt der Besichtigung noch leer und wurde zur Benutzung durch die Elefanten und andere Tiere mittels Einstreu vorbereitet. Da auch für diese Halle keine Genehmigung zur Nutzung als Stallgebäude für Tiere besteht, wird auch dessen Nutzung untersagt. Nach der Inaugenscheinnahme des Grundstücks und der zwei Hallengebäude handelt es sich bei den Hallen um „leere Hüllen“, die vollständig entkernt sind und über keine weiteren Einbauten verfügen. Die Gebäude sind in einem teilweise beschädigten Zustand, so sind die Fensterscheiben neben dem Eingang der kleinen Halle (1.933 m²) zerbrochen, was eine Gefahr für die sich dahinter aufhaltenden Kamele bedeutet. In der großen Halle (14.612 m²) befinden sich im Fußboden mehrere Quadratmeter große und etwa einen halben Meter tiefe Öffnungen, in denen früher schwere Maschinen standen, ungesichert. Hier kann sich ein Tier durch Sturz leicht verletzen. In dem gegenwärtigen Zustand sind die Hallen nicht sicher benutzbar. Ferner ist innerhalb der Hallengebäude keine elektrische Anlage in Funktion und eine Heizungsanlage fehlt ebenfalls. Auf dem bereits genutzten Grundstück Fl.-Nr. 2918/11 Gemarkung Meerane befindet sich kein eigener Trinkwasseranschluss; das Trinkwasser wird von dem benachbarten Grundstück oberirdisch herüber geleitet. Eine Erlaubnis dafür fehlt. Die Trinkwasserversorgung ist somit ungesichert. Das gesamte Grundstück ist mit einem Maschendrahtzaun gesichert. Die Tiere, insbesondere die Elefanten, werden zum Zwecke des Freilaufs auf die freien Flächen des Grundstücks gelassen. Sie konnten dort unkontrolliert herumlaufen. Der Maschendrahtzaun stellt keine effektive Sicherungsmaßnahme dar, um ein Entweichen der Tiere zu verhindern. Die Untere Bauaufsicht ist gesetzlich verpflichtet, die ordnungsgemäßen Zustände auf dem Grundstück sicherzustellen. Das Interesse an der Nutzung der ehemaligen Lagerhallen als Winterquartier ist gegenüber dem Interesse der Bauaufsichtsbehörde, die Einhaltung der Rechtsordnung sicherzustellen, als geringer zu erachten. Dies gilt umso mehr, da weder der Zirkus noch der Grundstückseigentümer bislang eine Genehmigung beantragt oder erhalten haben, sondern ohne jegliche Erlaubnis die unerlaubte Nutzungsänderung bereits begonnen hat. Eine einvernehmliche Regelung würde voraussetzen, dass die übliche Erschließungssituation geklärt wird. Dazu sind folgende Punkte erforderlich: Alle diese Punkte wurden dem Zirkus und dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Grund: Bei der Industriebrache (seit drei Jahren leer) handelt es sich um ein ehemaliges Textilunternehmen der Textilveredlung (u. a. mit einer großen Textilfärberei). Die Fabrik ist lediglich entkernt. Die abwassertechnischen Anlagen für die Behandlung der industriellen Abwässer befinden sich noch zusätzlich im Freigelände. Soll nun eine Fläche mit dieser gewerblichen Nutzung für einen anderen Nutzungszweck verwendet werden, ist ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag zu stellen. D. h.: Die Aufnahme einer neuen, geänderten Nutzung bedarf nach der Sächsischen Bauordnung einer Nutzungsänderungsgenehmigung. Mit Schreiben vom 05.12.2011 haben wir dem Rechtsanwalt des Circus Afrika mitgeteilt, wie er zu einer Nutzungserlaubnis kommt. Demnach sind – wie für alle anderen auch – u. a. folgende Punkte zu erfüllen: Vor allem der Brandschutz ist sehr hoch zu bewerten. Hier existieren nicht die geringsten Hinweise. Die Stadt Meerane ist im Rahmen des Brandschutzes verpflichtet, die Gesetzlichkeiten zu verlangen. Würde sie darauf verzichten, wäre sie in einem Notfall haftbar. Aus einem Brandschutzkonzept leiten sich dann auch Verhaltensregeln für die Feuerwehr im Ernstfall ab. Kurzum: Eigentümer (Vermieter) und Mieter (Circus Afrika) haben es selbst in der Hand, die Bestimmungen der Sächsischen Bauordnung einzuhalten. Mit einer dauerhaften Erschließung und einer Nutzungsänderung lässt sich dies bewerkstelligen. Es scheint aber so, dass weder der Eigentümer (Vermieter) noch der Mieter Geld in die Hand nehmen wollen. Die Untere Bauaufsicht der Stadt Meerane kann und darf die rechtswidrige Nutzung nicht dulden und hat deshalb Eigentümer/Vermieter und Mieter/Circus Afrika schriftlich unterbreitet, wie das Problem gelöst werden kann. |