Aktuelles (23.12.2011)
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Klarstellung zum Beitrag "Stadt erlässt dem Zirkus angedrohte Strafe" vom 23. Dezember 2011 in der Freien Presse 1. Der Satz „Wenige Tage nachdem er sich mit seinem Zirkus nach Gera aufgemacht hatte, erreichte ihn eine Rechnung der Stadt Meerane“ ist falsch. Denn der Leistungsbescheid vom 16.12.2011 über 2.000 Euro Kosten der Ersatzvornahme und 50 Euro Verwaltungskosten wurde Herrn Weisheit persönlich durch zwei Gemeindevollzugsbedienstete übergeben, und zwar am 16.12.2011 um 9.30 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Weisheit also in Meerane. 2. Die Stadt Meerane hat den Leistungsbescheid zu keinem Zeitpunkt "zurückgezogen" oder wie in der Überschrift formuliert eine angedrohte Strafe "erlassen". Vielmehr haben sich der erste Verwaltungsakt (die Nutzungsuntersagung vom 2.12.2011) und die Vollstreckungsmaßnahme (der Leistungsbescheid vom 16.12.2011) erst dadurch erledigt, dass Herr Weisheit mit seinen Tieren das Grundstück selbstständig verlassen hat. Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt z.B. durch Zeitablauf oder dadurch ein, dass der Verpflichtete der Verfügung nachkommt, in diesem Fall, das Grundstück beräumt. 3. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke hat am 12.12.2011 schriftlich versichert, dass sein Mandant innerhalb von 24 Std. nach Entscheidung des OVG Bautzen abziehen wird. Die Entscheidung wurde am 14.12.2011 um 16.00 Uhr per Fax zugestellt, also hätte Hardy Weisheit am 15.12.2011 um 16.00 Uhr das Grundstück verlassen müssen. Da er das nicht tat, wurden am 16.12.2011 Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet. Offenbar fruchteten diese, denn er verließ das Grundstück schon am Abend des 16.12.2011. |