Aktuelles (12.12.2011)

 

Verwaltungsgericht Chemnitz weist Anträge des Zirkus ab

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat am 9.12.2011, Az. 3 L 414/11 die Anträge des Herrn Hardy Weisheit wegen der Nutzungsuntersagung vom 2.12.2011 sowie der Trinkwasser- und Stromversorgung abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Rechtsauffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Meerane bestätigt, nach der eine formell illegale Nutzung (ohne Nutzungsänderungsgenehmigung) baurechtswidrig ist und eine Nutzungsuntersagung mit der Folge der Beräumung des Grundstücks gemäß § 80 S. 2 i. V. m. § 58 Abs. 2 SächsBO rechtfertigt. Gegen den Beschluss des VG Chemnitz ist Beschwerde beim OVG Bautzen möglich.


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