| Satzung über die Ablösung von Stellplätzen Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl. 1993, S. 301 ff) in Verbindung mit § 49 Abs. 6 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 26.07.1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1401 ff) hat der Stadtrat der Stadt Meerane in seiner Sitzung am 19.12.1996 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Meerane vom 19.06.1992 beschlossen: § 1 Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gemäß § 49 BauO kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Meerane verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen gemäß § 49 Abs. 5 Satz 1 BauO nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. § 2 Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag an die Stadt Meerane zu bezahlen. In den als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügten Karten sind Bereiche abgegrenzt, in denen folgende Ablösebeträge erhoben werden: § 3 Von den Vorschriften der Satzung können Befreiungen erteilt werden, wenn § 4 Diese Satzung tritt an dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Meerane, den ............... Dr. Ohl |