Ortsrecht

Satzung über die Ablösung von Stellplätzen

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl. 1993, S. 301 ff) in Verbindung mit § 49 Abs. 6 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 26.07.1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1401 ff) hat der Stadtrat der Stadt Meerane in seiner Sitzung am 19.12.1996 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Meerane vom 19.06.1992 beschlossen:

§ 1
Ablösung

•  Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gemäß § 49 BauO kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Meerane verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen gemäß § 49 Abs. 5 Satz 1 BauO nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
•  Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzpflicht beschränkt werden.

§ 2
Ablösebeträge

•  Je Stellplatz, der abgelöst wird, ist ein Betrag an die Stadt Meerane zu bezahlen. In den als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügten Karten sind Bereiche abgegrenzt, in denen folgende Ablösebeträge erhoben werden:
Zone 1: Innenstadtbereich – Zentrum 7.500,00 DM/Stellplatz
August-Bebel-Straße vom Rosenthal bis Altmarkt,
Leipziger Straße vom Altmarkt bis Einmündung Rosa-Luxemburg-Straße,
Poststraße von Leipziger Straße bis Einmündung Obere Mühlgasse,
Marienstraße,
Badener Straße vom Teichplatz bis Neumarkt,
Obere und Untere Mühlgasse,
Neumarkt,
Badergasse,
Markt.

Zone 2: Übriger Stadtbereich 6.540,00 DM/Stellplatz
Zone 3: Dorfgebiete 5.880,00 DM/Stellplatz
Ortsteil Seiferitz,
Ortsteil Crotenlaide,
Ortsteil Dittrich mit Fuchsberg,
Ortsteil Waldsachsen.

§ 3
Befreiungen

•  Von den Vorschriften der Satzung können Befreiungen erteilt werden, wenn
•  Gründe des Allgemeinwohls die Abweichung erfordern,
•  die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würden.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt an dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Meerane, den ...............

Dr. Ohl
Bürgermeister

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