Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
(Bekanntmachungssatzung)
Auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.03.2003, S. 55 ff.) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunale Bekanntmachungsverordnung - KomBekVO) vom 19.12.1997 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.01.1998, S. 19 ff.) beschloss der Stadtrat der Stadt Meerane in seiner Sitzung am 24. März 2000 folgende Satzung (zuletzt geändert in der Sitzung des Stadtrates 27.09.05):
§ 1
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Meerane erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Abdruck im Amtsblatt der Stadt, das die Bezeichnung „Meeraner Zeitung“ mit dem Amtsblatt der Stadt Meerane trägt.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes vollzogen.
Der Tag der Veröffentlichung ist auf dem Original der jeweiligen Bekanntmachung urkundlich zu vermerken.
Das Amtsblatt erscheint regelmäßig einmal monatlich und wird an alle Meeraner Haushalte kostenlos verteilt.
§ 2
Ersatzbekanntmachungen
Sind Pläne, Karten oder andere zeichnerische Darstellungen Bestandteil der Satzung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dadurch ersetzt werden, dass diese Bestandteile für jedermann zur kostenlosen Einsicht während der Dienststunden im Gebäude der Stadtverwaltung, Lörracher Platz 1, unter Angabe der Zimmernummer ausgelegt werden. Hierauf ist in der Satzung hinzuweisen; der wesentliche Inhalt der niedergelegten Teile muss mit Worten umschrieben werden.
§ 3
Ortsübliche Bekanntmachung
Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüsse sind vom Bürgermeister unter Einhaltung der Frist von drei Tagen in den Schaukästen an der Stadtverwaltung am Lörracher Platz und in der August-Bebel-Straße am Alten Rathaus bekannt zu machen. Die Termine für die öffentlichen Sitzungen werden im Amtsblatt der Stadt Meerane veröffentlicht.
§ 3a
Notbekanntmachung
Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in den Schaukästen der Stadt Meerane am Lörracher Platz und in der Marienstraße durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Satzung tritt in ihrer 2. geänderten Fassung am 15. Oktober 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung in der Fassung vom 13.03.2004 außer Kraft.
Meerane, den 04.10.2005
Prof. Dr. L. Ungerer
Bürgermeister
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