| Satzung über die Festlegung des örtlichen Gedenktages zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 für die Stadt Meerane (Gedenktagssatzung 1989) Auf der Grundlage des § 4 Abs.1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemo) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. im GVBL. 2003, S. 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S. 478) und des §2a des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2008 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2008 (SächsGVBl. S. 274) hat der Stadtrat Meerane in seiner Sitzung am 23. September 2008 folgende Satzung über die Festlegung des örtlichen Gedenktages zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 für die Stadt Meerane (Gedenktagssatzung 1989) beschlossen: § 1 Örtlicher Gedenktag Örtlicher Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 ist für die Stadt Meerane der 9. Oktober eines jeden Jahres. § 2 Begründung Am 9. Oktober 1989 fand in der Kirche St. Martin ein Friedensgebet mit anschließender Demonstration durch das Stadtzentrum statt, an dem sich ca. 300 Meeraner Bürgerinnen und Bürger beteiligten. Der Ausgang war an diesem 9. Oktober völlig ungewiss, da Kampfgruppen und ähnliche Sicherheitskräfte des Staates in Bereitschaft waren. In den Folgetagen entwickelten sich weitere Friedensgebete, Demonstrationen und kommunalpolitische Aktivitäten. § 3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft. Meerane, den 23.09.2008 Prof. Dr. Lothar Ungerer |