Ortsrecht

Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2011

Auf Grund von § 8 Abs.1 und Abs.3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. Jg.2010 Bl.-Nr.14 S.336, Fassung gültig ab 01.01.2011), hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 5/11/1154 in seiner Sitzung am 01.03.2011 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1

Die Verkaufsstellen der Stadt Meerane dürfen über die gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass hinaus an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:

08.05.2011 - 3. Meeraner Bücherflohmarkt
02.10.2011 - Kürbisfest
04.12.2011 - Weihnachtsmarkt
18.12.2011 - Weihnachtsmarkt im Gewerbegebiet

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Meeraner Amtsblatt in Kraft.

Meerane, den 01.03.2011


Professor Dr. Lothar Ungerer
Bürgermeister

<<zurück