| Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2011 Auf Grund von § 8 Abs.1 und Abs.3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. Jg.2010 Bl.-Nr.14 S.336, Fassung gültig ab 01.01.2011), hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 5/11/1154 in seiner Sitzung am 01.03.2011 folgende Verordnung beschlossen: § 1 Die Verkaufsstellen der Stadt Meerane dürfen über die gesetzlich festgelegten Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass hinaus an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein: 08.05.2011 - 3. Meeraner Bücherflohmarkt § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG. § 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Meeraner Amtsblatt in Kraft. Meerane, den 01.03.2011
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