Richtlinie über die Gewährung eines Willkommenspaketes Auf Beschluss des Stadtrates (Beschluss Nr.4/08/0806) vom 16.12.2008 wird in der Stadt Meerane ein einmaliges Willkommenspaket an Neugeborene eingeführt und die Gewährung nach folgenden Bestimmungen geregelt: |
Neugeborene, die ab 01.01.2009 geboren sind, erhalten ein einmaliges Willkommenspaket. Das Willkommenspaket beinhaltet:
Für den Erhalt des Willkommenspaketes ist Voraussetzung, a) dass die sorgeberechtigten Eltern des Kindes mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt Meerane gemeldet sind. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister.
Das Willkommenspaket ist bei der Stadt Meerane, Fachbereich Hauptverwaltung, im Neuen Rathaus, Lörracher Platz 1, 08393 Meerane entsprechend dem Vordruck zu beantragen.
a) Der Bürgermeister überreicht den sorgeberechtigen Eltern persönlich das Willkommenspaket.
Das Willkommenspaket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Meerane. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Auszahlung.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft. Meerane, 29.01.2009 Professor Dr. L. Ungerer |
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