Rahmenrichtlinie

Richtlinie über die Gewährung eines Willkommenspaketes
für Neugeborene in der Stadt Meerane

Auf Beschluss des Stadtrates (Beschluss Nr.4/08/0806) vom 16.12.2008 wird in der Stadt Meerane ein einmaliges Willkommenspaket an Neugeborene eingeführt und die Gewährung nach folgenden Bestimmungen geregelt:


1. Gegenstand , Zeitraum und Höhe der Förderung:

Neugeborene, die ab 01.01.2009 geboren sind, erhalten ein einmaliges Willkommenspaket.

Das Willkommenspaket beinhaltet:
* Ein Sparbuch für jedes Neugeborene im Wert von 100 €.
* Gutscheine für Babyartikel im Wert von 50 €.
* Ein Stromkontingent der Stadtwerke Meerane GmbH von 50 €.


2. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung:

Für den Erhalt des Willkommenspaketes ist Voraussetzung,

a) dass die sorgeberechtigten Eltern des Kindes mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt Meerane gemeldet sind.
b) die Einhaltung der Antragsfrist von 6 Monaten (Ausschlussfrist) nach der Geburt des Kindes.
c) dass die Eltern des Kindes Kunden der Stadtwerke GmbH Meerane sind.

Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister.


3. Beantragung:

Das Willkommenspaket ist bei der Stadt Meerane, Fachbereich Hauptverwaltung, im Neuen Rathaus, Lörracher Platz 1, 08393 Meerane entsprechend dem Vordruck zu beantragen.


4. Ablauf:

a) Der Bürgermeister überreicht den sorgeberechtigen Eltern persönlich das Willkommenspaket.
b) Die Gutscheine für Babyartikel können ausschließlich in Meeraner Geschäften eingelöst werden.
c) Das Stromkontingent der Stadtwerke GmbH Meerane wird mit dem Stromverbrauch der Familie verrechnet.


5. Freiwilligkeit der Leistung:

Das Willkommenspaket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Meerane. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Auszahlung.


6. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft.

Meerane, 29.01.2009

Professor Dr. L. Ungerer
Bürgermeister

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