Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen (gültig ab 01.07.2021)

In Sachsen gilt seit 1. Juli 2021 bis einschließlich 28. Juli 2021 eine neue „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19)“.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen wir die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt...pdf-Dokument