Aus der Sitzung des Stadtrates am 26. Mai 2020 berichtet

Am 26. Mai 2020 traf sich der Stadtrat Meerane zu einer öffentlichen Sitzung; aufgrund der derzeitigen Hygieneabstandregeln fand diese erneut in der Meeraner Stadthalle statt. Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung wurde Stadtrat Wolf-Dieter Stöckl für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Meeraner Stadtrat, dem er seit 1990 angehört, geehrt. Bürgermeister Professor Dr. Ungerer überreichte ihm eine „Ehrenurkunde für kommunalpolitisches Engagement“ der Stadt Meerane und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und dankte ihm für sein Engagement und seine Loyalität. Die Urkunde trägt das berühmte Kennedy-Zitat „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.“

Die ersten beiden Tagesordnungspunkte beinhalteten Vergabebeschlüsse für Bauleistungen.
Im Tagesordnungspunkt 1 beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig die Vergabe der Bauleistung:  Elektroinstallation – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen für das Vorhaben: Installation einer Brandmeldeanlage, ELA- Anlage und datentechnische Erschließung in der Friedrich-Engels-Grundschule Meerane, Martin-Hochmuth-Straße 20 in 08393 Meerane an die Firma DESA GmbH aus Zwickau mit einer Vergabesumme von 57.432,01 € (netto).
Wie Kerstin Götze vom Dezernat Bauwesen und Umwelt dazu informierte, entspricht die Anfang der 90er Jahre eingebaute Brandmeldeanlage nicht mehr dem Stand der Technik und kann auch nicht erweitert werden. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, 6 Firmen forderten die Ausschreibungsunterlagen an, zur Submission am 11.05.2020 wurden 4 Angebote abgegeben und in die Wertung einbezogen.
Die Arbeiten sollen noch vor den Sommerferien beginnen, damit diese zu Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sind.

Im Tagesordnungspunkt 2 stand die Beschlussvorlage: Sanierung und Erweiterung des Jugendclubs Beverly Hills e.V, Friedhofstraße 5b, 08393 Meerane – Vergabe der Bauleistung Fachlose: 21 und 22.
Zum Sachverhalt informierte ebenfalls Kerstin Götze. Die Sanierung des Jugendclubs erfolgt mit Förderung über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Bisher wurden die Dächer des Volkshauses sowie alle Fenster und Außentüren erneuert sowie im vergangenen Jahr der Sanitäranbau erneuert und die Sporthalle entkernt. In diesem Jahr soll der Ausbau beginnen.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Vergabe der Bauleistung Fachlose 21 und 22 für das Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung des Jugendclubs Beverly Hills e.V, Friedhofstraße 5b in 08393 Meerane:
– Los 21 – Vergabenummer JBH 2020/21: Heizung/Lüftung/Sanitär an die Firma Frank Haustechnik GmbH aus Lichtentanne mit einer Vergabesumme von 184.400,17 € (netto)
– Los 22 – Vergabenummer JBH 2020/22: Elektroinstallation/Blitzschutz/BMA an die Firma Elektroinstallation Mosebach GmbH aus Zwickau mit einer Vergabesumme von 201.293,60 € (netto).
Die Fachlose zur Baumaßnahme wurden öffentlich ausgeschrieben, 7 Firmen forderten die Ausschreibungsunterlagen für das Fachlos 21 und 3 Firmen für das Fachlos 22 an. Zur Submission am 20.04.2020 wurden 5 Angebote für das Fachlos 21 und 1 Angebot für das Fachlos 22 abgegeben und in die Wertung einbezogen.

Thema des Tagesordnungspunktes 3 war die Beschlussvorlage Abrechnung der Personal- und Sachkosten 2019 der Kindertageseinrichtungen.
Dazu informierte Marion Schröter vom Dezernat Allgemeine Verwaltung. Aus der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2019 der Kindertageseinrichtungen ergeben sich in acht Einrichtungen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 141.665,67 € und in drei Einrichtungen Überzahlungen in Höhe von insgesamt 130.330,63 €. Die Nachzahlungen werden den Trägern erstattet und die Überzahlungen zurückgefordert. Der Differenzbetrag in Höhe von 11.335,04 € muss aus den Haushalt 2020 der Stadt Meerane  entnommen werden.
Die Mitglieder des Stadtrates bestätigten einstimmig die Ergebnisse der Personal- und Sachkostenabrechnung 2019 der Träger der Meeraner Kindertageseinrichtungen.

Zum Tagesordnungspunkt 4 Beschlussvorlage Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 informierte Kämmerin Kerstin Eis.
Nach § 103 Abs.1 Satz 2 SächsGemO können sich Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern, die keine eigene Rechnungsprüfung eingerichtet haben, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Ein turnusmäßiger Wechsel der Wirtschaftsprüfer bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist lt. Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block Dresden prüfte und prüft bisher die Jahresabschlüsse 2012 bis 2018. Die Prüfung erfolgt vor Ort. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block wird durch die Verwaltung befürwortet.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block Dresden für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO entsprechend des vorliegenden Angebots über 10.500,00 EUR (netto) zzgl. Auslagen zu bestellen.

Die Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der Polizeiverordnung für ein örtlich und zeitlich begrenztes Alkoholkonsumverbot für den Wilhelm-Wunderlich-Park war Thema des folgenden Tagesordnungspunktes.
Wie Iris Anders, Dezernentin Sicherheit und Ordnung, die Stadträte informierte, wurden seit Jahresbeginn bis zum 28.04.2020 neben zahlreichen Vermüllungen bisher 11 erhebliche Sachbeschädigungen im Bereich des Wilhelm-Wunderlich-Parks, zwischen der Bühne und dem Ententeich/Pavillon festgestellt. Die Sachbeschädigungen beinhalten einen Schaden von derzeit 5.650,00 €. Der Ententeich wurde derartig beschädigt, dass im Herbst eine grundhafte Reparaturleistung von geschätzten 4.000,00 € erforderlich ist. Die Beschädigungen konnten bisher nur notdürftig repariert werden, da sich bereits verschiedene Amphibien im Teich zum laichen angesiedelt haben.
Der Bereich zwischen Bühne und Ententeich/Pavillon wurde von Jugendlichen im Alter
zwischen 12 und 18 Jahren als Treffpunkt auserkoren, welcher auch dazu benutzt wird, in regelmäßiger Beständigkeit Alkohol in nicht geringen Mengen zu konsumieren, mit der Folge von Sachbeschädigungen und Vermüllungen. Kontrollen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und Mitarbeitern des Polizeireviers Glauchau finden regelmäßig statt. Gespräche und Ermahnungen haben bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Nach einer Aussprache beschlossen die Stadträte und Stadträtinnen die Polizeiverordnung für ein örtlich und zeitlich  begrenztes Alkoholkonsumverbot für den Wilhelm-Wunderlich-Park.
Wie der Bürgermeister und Iris Anders erläuterten, muss ein solches Alkoholkonsumverbot aufgrund des geltenden Sächsischen Polizeibehördengesetzes sowohl zeitlich wie örtlich begrenzt werden. Zudem darf es nicht präventiv erlassen werden, sondern erst, wenn es nachweislich Sachbeschädigungen gab. 
Die Durchsetzung und Kontrolle des zeitlich und örtlich begrenzten Alkoholkonsumverbotes kann durch Kontrollen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und den Mitarbeitern des Polizeireviers Glauchau erfolgen. Die zu erlassene Verordnung ist somit durchsetzbar. Sie muss dazu noch von der Fachaufsichtsbehörde bestätigt werden. Das Verfahren wurde unmittelbar eingeleitet.

Im Tagesordnungspunkt 6 stand die Beschlussvorlage Änderung der Polizeiverordnung der Stadt Meerane.
Mit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Polizeibehördengesetz zum 1. Januar 2020 hat die Stadt Meerane ihre allgemeine Polizeiverordnung den veränderten Gesetzlichkeiten anzupassen. Da die Verordnung genehmigungspflichtig ist, wurde der Entwurf mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Die Mitglieder des Stadtrates nahmen den Entwurf einer geänderten Polizeiverordnung zur Kenntnis, die Beschlussfassung ist in der Sitzung des Stadtrates am 23. Juni 2020 vorgesehen.

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 umfassten Informationsvorlagen zur Demografischen Entwicklung sowie zum Baugeschehen (Statusbericht) S 288.
Bürgermeister Professor Dr. Ungerer informierte den Stadtrat zur neuen 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Freistaates Sachsen, die bis in das Jahr 2035 reicht.
Die Sächsische Staatsregierung hat am 19.05.2020 die Ergebnisse der 7. Regionalisierten
Bevölkerungsvorausberechnung (7. RBV) freigegeben. Das Statistische Landesamt (StaLA) veröffentlichte die Ergebnisse am 20.05.2020. Neben den Auswertungen für das Land, die Landkreise und Kreisfreien Städte stehen erstmalig auch Prognoseergebnisse für Gemeinden unter 5.000 Einwohner (so für die Gemeinde Schönberg) zur Verfügung.

Weiterhin unterrichtete der Bürgermeister die Mitglieder des Stadtrates über den aktuellen Stand zum Bauvorhaben des Freistaates zur neuen S 288 (OU Waldsachsen) – insbesondere Straßenbau S 288, Bebauungsplanverfahren 7. Änderung, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung, Belegung, Umwidmungsverfahren der Staatsstraße S 288 zur Ortsstraße in Waldsachsen, Verkehrsberuhigung der Ortsstraße/Hauptstraße Waldsachsen, B 93 Entwässerung bei Waldsachsen, Umgang Haldenmaterial, Glasfaserverlegung Waldsachsen.
Zu den Vorschlägen für eine Verkehrsberuhigung in Waldsachsen nach erfolgter Umstufung der Straße in eine Ortsstraße (nach Inbetriebnahme der neuen S288) wurden, so informierte der Bürgermeister, 24 Anregungen eingereicht. Die Vorschläge waren auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Diese Anregungen werden nun im Dezernat Bauen und Umwelt aufbereitet und Gespräche mit Fachbehörden geführt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister unter anderem zur Radwege-Beschilderung.