Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. Februar 2017 berichtet

Zur zweiten Sitzung des Stadtrates im Jahr 2017 begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 28. Februar 2017 die Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste im Neuen Rathaus.

Nach der Einwohnerfragestunde, der Kenntnisgabe der Niederschrifte vom 24.01.2017 sowie der Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 24.01.2017 gefassten Beschlüsse stand im Tagesordnungspunkt 4 die Vergabe der Baumaßnahme "Hochwasserschadensbeseitigung am Dittrichbach, Teilvorhaben Abschnitt 02 Hauptsammler Dittrichbach Ableitung Drosselabfluss". Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen die Vergabe der Baumaßnahme „Hochwasserschadensbeseitigung am Dittrichbach, Teilvorhaben Abschnitt 02 Hauptsammler Dittrichbach Ableitung Drosselabfluss“ an die Firma STRATA Bau GmbH aus Meerane mit einer Vergabesumme von 357.102,59 € (brutto) und stimmen der außerplanmäßigen Mittelfreigabe in Höhe von 397.000,00 € zu (Investitionsnummer: 16-I-03).

Dazu informierte die Dezernentin Bauwesen und Umwelt Birgit Jantsch und beantwortete zudem Fragen der Stadträte: „Innerhalb des Nachhaltigen Wiederaufbaukonzeptes für das Einzugsgebiet des Meerchenbaches in der Stadt Meerane wurde unter Maßnahme 2b - Entflechtung Abwassersystem im EZG des Dittrichbaches der Abschnitt 02 - Bau des Hauptsammlers Dittrichbach von Rotenberg 18 bis zur geplanten Mischwasserbehandlungsanlage Rosental eingeordnet“.
Mit Bau des Hauptsammlers Dittrichbach soll die Einleitung von Mischwasser in den Dittrichbach im Planungsbereich beseitigt werden. Aus diesem Grund ist der Bau eines Hauptsammlers parallel zum Dittrichbach geplant, der das derzeit in den Bach eingeleitete Abwasser aufnehmen kann und zur Kläranlage Meerane transportiert.
Der Hauptsammler Dittrichbach wird weitestgehend als Transportsammler mit Speicherbauwerk zwischen Talstraße und Altmarkt, Kreuzung Schönberger Straße (Anschluss an Hauptsammler Meerane) verlegt. Da zwischen Rosental und Pfarrberg kein öffentlicher Verkehrsraum als mögliche Trasse zur Verfügung steht (die Straße Am Rotenberg ist auf Grund der Topographie nicht als Kanaltrasse geeignet), wird der Hauptsammler Dittrichbach in der Talsohle neben dem Dittrichbach (Privatgrundstücke) und im verdolten Bereich (Am Rotenberg) auf der Berme des Dittrichbaches angeordnet.
Der Hauptsammler Dittrichbach wird als Mischwasserkanal errichtet, wobei sich die Art der Entwässerung automatisch ergibt, da die östliche Altstadt, das Wohngebiet „Remser Weg“, das Böhmerviertel und das des Sammlers Waldenburger Straße in einem historisch gewachsenen Mischsystem entwässern. Im Baufeld des Hautsammlers Dittrichbach anfallendes Regenwasser wird nach Möglichkeit direkt in den Bach geleitet.
Am Baubeginn des Abschnittes 02 auf Höhe des Gebäudes Am Rotenberg 18 erfolgt der Anschluss des neuen Kanals an den Bestand (Abschnitt 01 vom Altmarkt bis Am Rotenberg 18 soll 2018 ausgeführt werden).
Die Seitenstraßen Kleine Augasse und Auberg werden auf den neuen Sammler aufgebunden.
Die Finanzmittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 unter der Investitionsnummer 16-I-03 in Höhe von 397.000,00 € eingestellt. Hierin sind Baukosten, Honorar für die gesamte Planung und Bauüberwachung sowie Vermessung und Baugrund enthalten. Die Kosten werden als Hochwasserschadensbeseitigung zu 90 % vom Land Sachsen gefördert. Die Eigenmittel werden durch Beiträge Dritter, dem AZV Götzenthal gedeckt. Dieser Sachverhalt ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

Die Brandschutztechnische Sanierung der Lindenschule – Vergabe der Bauleistung: Elektroinstallation, war Thema des Tagesordnungspunktes 5. Dazu informierte Kerstin Götze vom Fachbereich Bauen.
Im August 2016 wurde die Brandschutztechnische Sanierung der Lindenschule verfügt. Umgehend wurde mit der Planung und Vorbereitung der erforderlichen Baumaßnahmen begonnen.
Das umfangreichste Fachlos ist die Erneuerung der Elektroinstallation einschließlich der Errichtung einer Brandwarnmeldeanlage, Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro, smart Facility GmbH wird vorgeschlagen, den Zuschlag der Firma Elektroinstallation David Wesser aus Oberwiera mit einer Vergabesumme in Höhe von 297.836,07 € zu erteilen.
Die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.165.000,00 € ist im Haushalt 2017 der Stadt Meerane mit der Kostenstelle 2100, Kostenträger 1113.03.12, Investitionsnummer 16-I-12 eingestellt. Sie wird durch das Förderprogramm Schulische Infrastruktur mit einer Zuwendung von 466.000,00 € gefördert. Der Zuwendungsbescheid liegt vor.
Der Haushaltplan 2017 wurde am 13. Dezember 2016 durch den Stadtrat beschlossen und liegt dem LRA Zwickau, Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Da die Genehmigung des HH- Planes noch aussteht, ist der Beschluss der außerplanmäßigen Mittelfreigabe in Höhe von 1.165.000,00 € erforderlich.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Vergabe des Fachloses.

Thema des Tagesordnungspunktes 6 war die Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2017.
Dezernentin Iris Anders informierte den Stadtrat über die geplanten Termine am 7. Mai 2017 zum Frühlingsfest, am 24. September zum Kürbisfest, am 3. Dezember zum Weihnachtsmarkt und am 17. Dezember zum weihnachtlichen Wintermarkt. Wie sie betonte, halte man sich hier eng an das Gesetz und habe im Vorfeld die IHK und den HGV Meerane um Stellungnahme gebeten.
Zudem sei es auch möglich im laufenden Jahr noch kurzfristig Anträge bei Bedarf prüfen zu lassen.
Der Stadtrat beschloss die Verordnung.

Im folgenden Tagesordnungspunkt 7 stand der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan "Schmiederstraße".
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten den vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan„Schmiederstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, zu und beschlossen die öffentliche Auslegung der Unterlagen für den Zeitraum von einem Monat gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Anneli Mahn vom Sachgebiet Stadtplanung und Stadtentwicklung berichtete ausführlich über den Sachverhalt und informierte, dass bereits in der Sitzung des Stadtrates am 26.04.2016 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schmiederstraße“ gefasst wurde.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Schmiederstraße“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht wurden erstellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gefasst. Mit Schreiben vom 27.10.2016 wurden diese zur Stellungnahme und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 21.11.-20.12.2016. Eine Bürgerin nutzte die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Bedenken und Anregungen wurden nicht geäußert. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TöB wurden ausgewertet und die gegebenen Hinweise eingearbeitet.
Die geänderten Planunterlagen sind gem. BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Wie Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer auf Nachfrage eines Stadtrates betont, sei dies ein sehr attraktives Gebiet, so dass es bereits viele Bewerber für Grund und Boden gibt.

Die Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Plakatwerbung im Stadtgebiet der Stadt Meerane anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017 war Thema des folgenden Tagesordnungspunktes. Dazu informierte Dezernentin Iris Anders, dass dieser Beschluss wichtig ist, um rechtzeitig Anfragen beantworten zu können. Mittlerweile wurden die Wahlbezirke neu strukturiert und auf insgesamt 8 festgelegt (vorher 12). Die Minimierung der Wahlbezirke liegt in den Erfahrungen der vergangenen Wahlen begründet. Zudem sind alle Wahllokale barrierefrei.
Nachdem die Dezernentin weitere Fragen der Stadträte beantwortete, wurde der Beschluss einstimmig gefasst.

Thema des Tagesordnungspunktes 9 war die Grundsatzbeschluss zur Energetischen Sanierung der Kita "Buratino" Oststraße 97-99 in Meerane.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Energetische Sanierung der Kita „Buratino“ Oststraße 97-99 in Meerane entsprechend der Programmausschreibung: Investitionspaket „Soziale Integration im Quartier“.
Wie Kerstin Götze informiert, wurde das Gebäude der Kindertagesstätte „Buratino“ 1984 in dem neu erbauten Wohngebiet Remser Weg / Oststraße, in Fertigteilbauweise des IW 83-Gesellschaftsbau, errichtet. An der Gebäudehülle wurden bisher nur Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen durchgeführt. Im Gebäude erfolgten überwiegend Maßnahmen des Brandschutzes und der Instandhaltung. Der bauliche Zustand des Gebäudes entspricht nicht den aktuellen Anforderungen und Vorschriften, deshalb ist die energetische Sanierung des Gebäudes der Kindertagesstätte geplant.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Gebäudehülle, das sind die Sanierung des Daches einschließlich der Aufbringung einer Wärmedämmung, die Sanierung der Fassade mit WDVS und die Erneuerung der Fenster und Außentüren. Weiterhin ist die Erneuerung der Heizung- und Sanitäranlagen vorgesehen.
Gesetzliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (ENEF) in ihrer neuesten Fassung und Bestimmungen der Sächs. Bauordnung für Kitas.
Für die Maßnahme kann ein Fördermittelantrag im Programm – Investitionspaket Soziale Integration im Quartier- gestellt werden. Es werden Einrichtungen gefördert, die die soziale Integration und den sozialen Zusammenhalt im Quartier stärken und einen besonderen Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. Die Kita „Buratino“ erfüllt mit ihrem Konzept die Förderbedingungen.

Der Jahresabschluss 2011 – Beschlussfassung zur örtlichen Prüfung bildete Tagesordnungspunkt 10.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH Leipzig für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO entsprechend des vorliegenden Angebots über 12.000 Euro (netto) zu bestellen.
Zum Sachverhalt informierte der Bürgermeister: Mit Schreiben vom 16.01.2017 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Zwickau den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Meerane zum 01.01.2011. Die erforderlichen Korrekturen erfolgten mit der Jahresrechnung 2011. Der Jahresabschluss (§ 88 SächsGemO) für das Haushaltsjahr 2011 wurde zum 20.12.2016 aufgestellt und vom Bürgermeister unterzeichnet (§ 88 b Abs. 1 SächsGemO).
Die Unterlagen werden zur örtlichen Prüfung weitergeleitet, da der Jahresabschluss nach der örtlichen Prüfung durch den Stadtrat festgestellt werden muss. Nach § 103 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO können sich Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner, die keine eigene Rechnungsprüfung eingerichtet haben, sich eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Die Entscheidung darüber hat der Stadtrat zu treffen (§ 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO).

Im Tagesordnungspunkt 11 informierte Kämmerin Kerstin Eis den Stadtrat über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Meerane zum 01. Januar 2011.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Meerane unterliegt nach § 131 Abs. 4 sowie §§ 108, 109 SächsGemO der überörtlichen Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof (SRH).
Die Stadt Meerane hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01. Januar 2011 auf die kommunale Doppik umgestellt. Die entsprechende Eröffnungsbilanz wurde zum 01. Januar 2011 aufgestellt und am 10.12.2013 durch den Stadtrat nach erfolgter örtlicher Prüfung (26.08. bis 05.09.2013) festgestellt.
Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Zwickau hat im Auftrag des SRH die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Meerane zum 01. Januar 2011 durchgeführt. Die Prüfung fand im Zeitraum 18.02. bis 07.05.2014 statt.
Mit Schreiben vom 16. Januar 2017 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Zwickau den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Meerane zum 01. Januar 2011 gemäß § 109 Abs. 5 SächsGemO bestätigt.