Aus der Sitzung des Stadtrates am 30. März 2021 berichtet

Der Meeraner Stadtrat trat am 30. März 2021 zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, coronabedingt fand diese Sitzung erneut in der Meeraner Stadthalle statt.
Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung bat der Bürgermeister alle Anwesenden um eine Schweigeminute für den im März 2021 verstorbenen ehemaligen Meeraner Stadtrat Herrn Dr. Bodo Ueberfeld. Dr. Ueberfeld gehörte von Mai 1990 bis Januar 1999 dem Stadtrat an, informierte der Bürgermeister, der der Familie sein Mitgefühl aussprach.

Nach der  Einwohnerfragestunde stand im Tagesordnungspunkt 2 die Beschlussvorlage Vergabe der Bauleistung „Hauptsammler Crotenlaide BA 5“. „Das ist eine wichtige Vergabe im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung am Meerchenbach“, stellte der Bürgermeister voran.
Zur geplanten Maßnahme und dem Vergabeverfahren informierte Sabine Schumann vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Umwelt.
Innerhalb des Nachhaltigen Wiederaufbaukonzeptes für das Einzugsgebiet Meerchenbach in der Stadt Meerane wurde unter Maßnahme (M1b), Abwasserentflechtung Meerchenbach, der Bauabschnitt 5: Hauptsammler Crotenlaide, Crotenlaider Weg einschließlich Am Sperlingsberg eingeordnet.
Mit Bau des Hauptsammlers Crotenlaide wird ein neues Trennsystem verlegt, welches die Einleitung von Mischwasser in den Meerchenbach im Planungsbereich beseitigt. Aus diesem Grund ist der Bau eines Hauptsammlers größtenteils im Bereich der öffentlichen Straßen geplant, der das derzeit in den Bach eingeleitete Abwasser aufnehmen kann und zur Kläranlage Meerane transportiert.
Unter Bauabschnitt 5 erfolgt der Bau des Freispiegelkanals zwischen Crotenlaider Weg 25 (Anschluss an den fertiggestellten Bauabschnitt 4) bis zur Kläranlage Meerane.
Nach der öffentlichen Ausschreibung forderten 4 Firmen die Ausschreibungsunterlagen an; zur Submission am 16.02.2021 wurden 2 Angebote abgegeben und in die Wertung einbezogen.
Das günstigste Angebot lag von der Firma STRATA Bau GmbH aus Meerane vor. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 1.139.196,17 Euro (netto), einschließlich der Nachlässe und Nebenangebote ergibt sich eine Wertungssumme von 1.045.911,00 Euro (netto).
Davon entfallen Leistungen in Höhe von 210.577,60 Euro (netto) auf Leistungen des RZV Wasserversorgung, Bereich Lugau-Glauchau. Der Leistungsanteil für die Stadt Meerane beträgt demnach 835.333,40 Euro (netto).
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Vergabe der Baumaßnahme „Hochwasserschadensbeseitigung am Meerchenbach, Hauptsammler Crotenlaide, Teilvorhaben Abschnitt 5 Crotenlaider Weg einschl. Am Sperlingsberg“ an die Firma STRATA Bau GmbH aus Meerane mit einer Wertungssumme von 835.333,40 Euro (netto).
Die Kosten werden als Hochwasserschadensbeseitigung zu 90 Prozent vom Freistaat Sachsen gefördert. Die Eigenmittel werden durch Beiträge Dritter, dem AZV Götzenthal vollständig gedeckt, der Stadt entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Der Bürgermeister verwies auf die sehr knappe Differenz zwischen den beiden Bietern, so dass eine nochmalige Überprüfung des Verfahrens gemeinsam mit der Sächsischen Vergabestelle erfolgt war.
Wie Sabine Schumann abschließend informierte, sollen die Arbeiten im April beginnen.

Im Tagesordnungspunkt 3 beschlossen die Stadträte ebenfalls einstimmig die 1. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Meerane-Schönberg.
Notwendig wurde diese Änderung aufgrund der Neufassung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 15. April 2019. Angepasst werden musste die Gemeinschaftsvereinbarung insbesondere im Hinblick auf die  Besetzung des Gemeinschaftsausschusses.
Mit den Bürgermeistern entsendet die Stadt Meerane derzeit vier Vertreter und die Gemeinde Schönberg zwei Vertreter. Dieses zwei und ein Drittel Verhältnis ist in ein drei und zwei Fünftel Verhältnis zu ändern. Demzufolge entsendet die Gemeinde Schönberg einen weiteren Vertreter.
§ 4 (1) S. 3 der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Meerane-Schönberg soll wie folgt geändert werden:
„Es entsenden:
- die Stadt Meerane drei weitere Vertreter
- die Gemeinde Schönberg zwei weitere Vertreter“