Aus der Sitzung des Stadtrates Meerane am 16. September 2025 berichtet

Zu einer Sitzung des Stadtrates begrüßte Bürgermeister Jörg Schmeißer am 16. September 2025 die Meeraner Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger im Neuen Rathaus. Zu den Gästen zählten auch die Geschäftsführer der Stadtwerke Meerane GmbH, Patrick Kühni, und der Städtischen Wohnungsbau - und Verwaltungsgesellschaft mbH, Marko Würker.

Nach der Einwohnerfragestunde und der Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse stand im Tagesordnungspunkt 3 der Beschluss Reinigungsleistungen Grundschule „Friedrich-Engels-Schule“, Martin-Hochmuth-Straße 20 in 08393 Meerane, zu dem Uwe Schückmüller, Sachverständigenbüro Schückmüller, begrüßt wurde.
Uwe Schückmüller informierte über die öffentliche Ausschreibung nach dem Auslaufen des Reinigungsvertrages sowie über die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote und er beantwortete Fragen der Stadträtinnen und Stadträte. Die Gebäudeinnenreinigung der „Friedrich-Engels-Schule“ umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, aller Einrichtungsgegenstände sowie die Lüftung der Räume gemäß Leistungsverzeichnis.
Nach der Aussprache beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig die Vergabe der Reinigungsleistungen Grundschule „Friedrich-Engels-Schule“, Martin-Hochmuth-Straße 20 in 08393 Meerane mit einer Vergabesumme von insgesamt 130.640,28 EUR (netto) und legitimierten den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages mit der Firma Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH, Breithauptstraße 12 in 08056 Zwickau.
Der Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadtverwaltung Meerane und dem Auftragnehmer wird für den Leistungszeitraum 01.11.2025 bis 31.10.2027 mit einer Option der Verlängerung abgeschlossen. Bürgermeister Jörg Schmeißer verwies auf die vertraglich vereinbarte Probezeit von 6 Monaten.

Der Beschluss zum Pachtzins Kleingartenanlagen und Gärten 2026 bis 2030 stand im Tagesordnungspunkt 4. Zum Sachverhalt informierte Nicole Günther vom Dezernat Finanzen und Liegenschaften, Zentrales Liegenschaftsmanagement.
Da der Zeitraum für die Festschreibung des Pachtzinses für Gärten in Kleingartenvereinen zum 31.12.2025 ausläuft, schlägt die Verwaltung vor, die derzeit erhobenen Pachtpreise für Gärten in Kleingartenvereinen auf weitere fünf Jahre zum 01.01.2026 festzuschreiben.
Mit 13-Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen und einer Nein-Stimme beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, den derzeitig jährlich festgelegten Pachtzins (Zeitraum 2021-2025) für Kleingärten in Gartenvereinen auf städtischem Grund und Boden für weitere fünf Jahre (Zeitraum 2026-2030) in Höhe von 0,02 €/m² festzuschreiben. Der Pachtzins für die Kleingärtner wurde auf Empfehlung der Stadtverwaltung somit nicht erhöht.
Außerdem beschloss der Stadtrat der Stadt Meerane für Erholungsgrundstücke, bebaut und unbebaut, auf städtischem Grund und Boden den derzeitig festgelegten Pachtzins von 2 % vom Bodenrichtwert auf weitere 5 Jahre festzuschreiben.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt Schulnetzplanung des Landkreises Zwickau – Fachteil allgemeinbildende Schulen informierte Christian Köhler, stellvertretender Dezernatsleiter Allgemeine Verwaltung.
Mit Schreiben vom 30.06.2025 legte der Landkreis Zwickau den Entwurf des Schulnetzplanes den öffentlichen Schulträgern zur Stellungnahme und zur Einvernehmenserklärung vor. In den Plänen werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Der für das Einvernehmen erforderliche Beschluss des Stadtrates hat bis zum 10.10.2025 an den Landkreis zu erfolgen. Die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag ist voraussichtlich im ersten Quartal 2026 geplant. Der vorgelegte Entwurf umfasst insgesamt 410 Seiten und wurde an alle Fraktionen des Stadtrates sowie die fraktionslosen Mitglieder per Mail ausgereicht.
Die Stadt Meerane ist Träger zweier öffentlicher Grundschulen mit einer Nutzungskapazität von insgesamt vier Zügen je Klassenstufe mit einem stadtoffenen Grundschulbezirk. Nach vorliegender Schülerzahlvorausberechnung besteht mittel- und langfristig das öffentliche Bedürfnis für die Bildung von jährlich überwiegend drei Eingangsklassen. Die vorgehaltenen Kapazitäten des Schulträgers reichen aus, das zu erwartende Schülerpotential aufzunehmen. Darüber hinaus gibt es zwei Grundschulen in freier Trägerschaft, die Evangelische Grundschule „St. Martin“ sowie die International Primary School Meerane.
Die Stadt Meerane ist weiterhin Träger einer öffentlichen Oberschule mit einer Kapazität von maximal drei Zügen je Klassenstufe. Nach vorliegender Schülerzahlvorausberechnung des LaSuB besteht mittel- und langfristig das öffentliche Bedürfnis für die Bildung von jährlich zwei bis drei Eingangsklassen. Die Mindestschülerzahl wird grundsätzlich erreicht; die vorgehaltenen Kapazitäten des Schulträgers reichen aus, das zu erwartende Schülerpotential aufzunehmen. In der Stadt Meerane gibt es außerdem eine Oberschule in freier Trägerschaft, die Internationale Oberschule Meerane.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag – Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Meerane erteilen als Schulträger gemäß § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz das Einvernehmen zum vorgelegten Schulnetzplan des Landkreises Zwickau – folgte der Stadtrat einstimmig.

Im folgenden Tagesordnungspunkt 6 Potenzialanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Ponitz, Altenburger Land in der Fassung vom März 2025 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden die Mitglieder des Stadtrates über die Beteiligung zur Potenzialanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Ponitz informiert.
Als Nachbargemeinde von Ponitz wird die Stadt Meerane im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Potenzialanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligt. Die Potenzialanalyse prüft die Eignung zahlreicher Flächen im Gemeindegebiet der Gemeinde Ponitz für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Bereich Stadtplanung und Entwicklung, stellte die untersuchten Flächen kurz vor und informierte zum Verfahren. Wie er mitteilte, hat sich die Stadt Meerane in ihrer Stellungnahme an die Gemeinde Ponitz gegen eine Bebauung der Flächen nahe Guteborn – zum Teil südlich der Wohnbebauung auf der Freifläche zwischen B 93 und Hohe Straße und zum Teil nördlich Guteborn zwischen B 93 und den Gewerbebetrieben (Netto-Großlager) – ausgesprochen.
Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Zwickau, die im Rahmen der Beteiligung der Stadt Gößnitz zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage Hainichen eingeholt worden ist, wurde in die Stellungnahme der Stadt Meerane wieder eingearbeitet. Die Stellungnahme wurde an die Stadträte ausgereicht.

Über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gößnitz Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde der Stadtrat im Tagesordnungspunkt 7 informiert.
Die Stadt Gößnitz beteiligte die Stadt Meerane als Nachbargemeinde im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gößnitz. Gegenstand der 3. Änderung ist die Darstellung der Sondergebiete Photovoltaik in Hainichen, wozu parallel das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage Hainichen“ läuft, so Fabian Heine. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die Stadt Meerane im Juni 2025 beteiligt. Insgesamt orientiert sich die Stellungnahme der Stadt Meerane zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gößnitz stark an der Stellungnahme, die zum Bebauungsplan eingereicht worden ist. Die Stellungnahme wurde ebenfalls an die Stadträte ausgereicht.

Im Tagesordnungspunkt 8 S 288 Ausbau nördlich Crimmitschau (Waldsachsen) Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde der Stadtrat über die Beteiligung zur Varianten-Untersuchung durch die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH für den Ausbau der S 288 nördlich Crimmitschau (Waldsachsen) informiert. Ziel ist die Beseitigung der hier bestehenden Defizite und die Ermöglichung einer Anbindung der S 288 an die Autobahn A 4.
Zum Sachverhalt sprach Fabian Heine, der die vier Varianten kurz vorstellte. Im aktuellen Beteiligungsprozess hat sich die Stadt Meerane für die Variante 4 als verkehrlich und sicherheitstechnisch beste Lösung ausgesprochen. Die Stellungnahme wurde an die Stadträte ausgereicht.

Der Beschlussvorschlag zur Öffentlichen Widmung des Verbindungsweges Waldstraße/ Weißer Weg war Thema des Tagesordnungspunktes 9.
Der Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Weißer Weg wird bereits seit Mitte der 1990er Jahre von der Öffentlichkeit genutzt, um im Wohngebiet Schönberger Straße fußläufig oder per Fahrrad von der Schönberger Straße aus zum oberen Teil des Wohngebietes um die Waldstraße herum zu gelangen, oder von diesem Teil aus in Richtung Innenstadt. Der Fußgänger oder Radfahrer kann so zum einen abkürzen und sich zum anderen fern des Pkw-Verkehrs auf der Schönberger Straße bewegen. Damit ist ein öffentliches Interesse an der Widmung dieses Weges gegeben.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Verbindungsweg Waldstraße / Weißer Weg als beschränkt-öffentlichen Weg zur Benutzung als Geh- und Radweg öffentlich zu widmen und in das Bestandsverzeichnis der Stadt Meerane einzutragen. Die öffentliche Bekanntmachung der Widmung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Meerane.

Ebenfalls einstimmig folgte der Stadtrat den Beschlussvorlagen im Tagesordnungspunkt 10 Aufhebung des Beschlusses 7/22/0259 zur Teileinziehung des Abschnittes Hohe Straße vom Kreisverkehr Äußere Crimmitschauer Straße bis Schwanefelder Straße für den LKW-Verkehr über 3,5 t und im Tagesordnungspunkt 11 Widmungserweiterung der Hohen Straße auf „Lieferverkehr, Betriebs- und Versorgungsdienst frei“.
Wie Fabian Heine dazu mitteilte, ist infolge der Verständigung der Stadt Meerane mit dem Landkreis Zwickau zur Teileinziehung der Hohen Straße der Kompromiss entstanden, die ursprünglich vom Stadtrat der Stadt Meerane beschlossene Tonnagebegrenzung auf 7,5 t wiederherzustellen. Gleichzeitig wird die Widmungserweiterung der Ortsstraße 289/1 auf „Lieferverkehr, Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ notwendig.

Die Dezernentin Bauwesen und Umwelt Sabine Schumann informierte zum folgenden Tagesordnungspunkt 12 – 1. Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Park- und Naherholungsanlagen der Stadt Meerane. Wie sie erläuterte, sind mit dem Abbruch von Industrieanlagen und der Neugestaltung dieser Flächen neue Bereiche für Erholungszwecke in der Stadt Meerane entstanden bzw. wurden Flächen der Natur zurückgegeben. Dazu zählen unter anderem das Areal der alten IFA-Brache im unteren Abschnitt der Waldenburger Straße (Stadtgarten) und das Areal der früheren Industriebrache der Kammgarnspinnerei zwischen der Leipziger Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße (Meerchenwald II), ebenso die Erweiterung des Wilhelm-Wunderlich-Parks und die Renaturierung entlang des Seiferitzbaches. Als städtische Park- und Erholungsanlagen stehen diese der Allgemeinheit zur Verfügung. In der Überarbeitung der Benutzungsordnung wurde weiterhin besprochen, so Sabine Schumann, dass der Bereich Fuchsberg, Brumms Grund und der Stadtgarten Augasse gleichwohl Aufnahme in diese Verordnung finden sollten, um auch diese Bereiche besser schützen zu können.
Der Geltungsbereich der Benutzungsordnung wird erweitert um die folgenden Flächen: Meerchenwald II, Stadtgarten Waldenburger Straße, Erweiterung Wilhelm-Wunderlich-Park, Areal Renaturierung Seiferitzbach, Fuchsberg, Brumm‘s Grund, Stadtgarten Augasse. Der Stadtrat der Stadt Meerane beschloss einstimmig die erste Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Park- und Naherholungsanlagen der Stadt Meerane. Sie tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Zum Tagesordnungspunkt 13 Bericht an den Stadtrat über wesentliche Abweichungen im Haushaltsvollzug zur Mitte des Haushaltsjahres 2025 (§75 SächsGemO) informierte die Dezernentin Finanzen und Liegenschaften, Kämmerin Kerstin Eis, die Mitglieder des Stadtrates zum aktuellen Stand.

Zum letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister zur Einwohnerstatistik und zu den Einsätzen der Feuerwehr Meerane im vergangenen Monat. Er dankte erneut den Kameradinnen und Kameraden für ihren Einsatz und ihr großes ehrenamtliches Engagement.
Bürgermeister Jörg Schmeißer gab weiterhin bekannt, dass der „Mängelmelder“ ab 17. September 2025 auf der Homepage Meerane genutzt werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger können über diesen Link Mängel oder Schäden an die Stadtverwaltung melden – zu finden im Menü unter Stadtverwaltung.
Der Bürgermeister informierte weiterhin zu Einbrüchen im Stadtgebiet und zur geplanten Umschilderung im Bereich des Internationalen Gymnasiums. Abschnitte der Pestalozzistraße und der Äußeren Crimmitschauer Straße sollen künftig zeitlich begrenzt mit Tempo 30 ausgeschildert werden.
Anfragen aus dem Stadtrat gab es zu den Themen Digitalpakt Schule, Schulbuchbestellung, Nutzung öffentlicher Stellplätze an der Zwickauer Straße und möglichen neuen Erkenntnissen zu dem Bauschuttfund im Wilhelm-Wunderlich-Park.