Corona & Schutz: Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden

Angesichts der Corona-Pandemie sind Maßnahmen zu ergreifen, um trotz der nach wie vor bestehenden Ausbreitungsgefahr eine Öffnung des Rathauses der Stadt Meerane zu ermöglichen und dabei das Ansteckungsrisiko für die Bediensteten der Verwaltung und für Besucherinnen und Besucher so gering wie möglich zu halten. Folgende Regelungen sind festgesetzt:

Für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses der Stadt Meerane besteht ab dem 04. April 2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Pflicht gilt ebenso für alle stadteigenen Einrichtungen, also die Stadtbibliothek, die städtischen Ausstellungen, die Not-(Obdachlosen-)unterkunft sowie die Räumlichkeiten für Trauungen.
Diese Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (für Kinder/Jugendliche von 6 bis 16 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend) sowie Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können.

Diese Regelung im Rahmen des Hausrechtes gilt nicht für kommunale Gremien-Sitzungen sowie für alle Wahlhandlungen für die Bürgermeister- und Landratswahl 2022.

Die vorstehende Regelung tritt am 04.04.2022 in Kraft und gilt bis auf weiteres.
Die Notwendigkeit dieser Regelung wird im Zuge der weiteren Corona-Entwicklung fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die vorliegende Regelung wird im Rathaus der Stadt Meerane durch Aushang und auf der Homepage der Stadt bekannt gemacht.

Meerane, den 04.04.2022
Der Bürgermeister
gez. Professor Dr. Lothar Ungerer