Das Amt für Abfallwirtschaft informiert zur Nachentsorgung für den 1. Mai – Tonnenleerung verschiebt sich

Aufgrund des Feiertags am Freitag, 1. Mai 2026, ist eine Nachleerung der Abfalltonnen erforderlich.
Diese findet am Samstag, 2. Mai 2026, statt.

Die Abfalltonnen sind zum Nachleerungstermin bis 07:00 Uhr bereitzustellen.

 

Abfallentsorgung bei Baustellen:

Gesperrte Straßen und Sackgassen werden nicht angefahren. Verkehrszeichen und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die straßenbaulich und daher aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, gelten grundsätzlich für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Daher darf auch Entsorgungspersonal nicht in gesperrte Bereiche hineinfahren.
Zudem sind Entsorgungsfahrzeuge bauartbedingt nicht mit Baustellenfahrzeugen vergleichbar. Sie können nicht über Bodenwellen, Absenkungen oder hervorstehende Kanaldeckel fahren.
Auch in Sackgassen ohne Wendemöglichkeit fahren Entsorgungsfahrzeuge in der Regel nicht hinein.

Tipps, damit die Tonnenleerung trotz Baustelle klappt:

  • Bringen Sie Ihre Abfalltonnen an die nächste Wendestelle außerhalb der Straßensperrung, zum Beispiel eine Kreuzung.
  • Das gilt auch für Grundstücke außerhalb der Baustelle, wenn die Straße durch Sperrungen zur Sackgasse wird.
  • Im Geltungsbereich von Ampeln darf nicht gehalten werden. Stellen Sie dort keine Tonnen bereit.
  • Nutzen Sie zugelassene Restabfallsäcke, wenn Ihnen der Transport der Restabfalltonne zu schwer fällt. Die Verkaufsstellen finden Sie unter https://www.landkreis-zwickau.de/verkaufsstellen-fur-restabfallsacke.